# Verordnung

# der Oö. Landesregierung vom 24. Februar 1997, mit der die Verordnung über die Leistungsbeurteilung der Schüler an Landwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen und die Gestaltung der Zeugnisformulare geändert wird

Nr. 35

Verordnung

der Oö. Landesregierung vom 24. Februar 1997, mit der die Verordnung über die Leistungsbeurteilung der Schüler an Landwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen und die Gestaltung der Zeugnisformulare geändert wird

Auf Grund der §§ 35, 37, 39 und 40 des O.ö. Land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 41/1976, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 80/1996, wird verordnet:

§ 1

Die Verordnung über die Leistungsbeurteilung der Schüler an Landwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen und die Gestaltung der Zeugnisformulare, LGBl. Nr. 69/1981, wird wie folgt geändert:

1. Im § 19 wird nach dem Abs. 4 folgender Abs. 4a eingefügt:

„(4a) Bei der Lebenden Fremdsprache ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen."

2. Dem § 19 wird folgender Abs. 10 angefügt:

„(10) Anstelle von Zeugnisformularen können dieser Verordnung entsprechende automationsunterstützte Ausfertigungen, unter Verwendung von Papier mit hellgrünem Unterdruck gemäß Anlage 1, hergestellt werden."