# Verordnung

# der o.ö. Landesregierung vom 10. März 1997 betreffend die Umlegung der Amesedter Straße (Bezirksstraße Nr. 1531) im Gebiet der Marktgemeinde Putzleinsdorf

Nr. 41

Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 10. März 1997 betreffend die Umlegung der Amesedter Straße (Bezirksstraße Nr. 1531) im Gebiet der Marktgemeinde Putzleinsdorf

Auf Grund des § 11 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 2 des O.ö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 62/1992 und LGBl. Nr. 111/1993 wird verordnet:

§1 (1) Der bei km 11,800 (alt=neu) von der bestehenden Trasse nach Südosten abzweigende, sodann in einem

leichten Bogen nach Süden führende und bei km 12,208 (alt=neu) wieder in die bestehende Trasse einbindende, neu herzustellende Abschnitt der Amesedter Straße (Bezirksstraße Nr.1531 laut Verzeichnis der Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) wird dem Gemeingebrauch gewidmet und als Bezirksstraße eingereiht.

(2) Der zwischen km 11,800 (alt) und km 12,208 (alt) gelegene bisherige Abschnitt der Amesedter Straße wird als Bezirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird mit der Verkehrsübergabe des neuen Straßenabschnittes (Abs 1) wirksam.

§ 2

Die genaue Lage der alten und neuen Trasse der Amesedter Straße ist aus dem Verordnungsplan im Maßstab 1:1.000 zu

ersehen, der beim Amt der o.ö. Landesregierung und beim

Marktgemeindeamt Putzleinsdorf aufliegt.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.