# Landesgesetz

# vom 26. Februar 1997, mit dem das Gemeinde-Getränkesteuergesetz geändert wird

Nr. 47 Landesgesetz

vom 26. Februar 1997, mit dem das Gemeinde-Getränkesteuergesetz

geändert wird

Der o.ö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Gemeinde-Getränkesteuergesetz, LGBl. Nr. 15/1950, zuletzt

geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 5/1996, wird wie folgt

geändert:

Dem § 7 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Abweichend von Abs. 1 erster Satz ist die Getränkesteuererklärung für das Jahr 1996 von Steuerpflichtigen, deren Veranlagungszeitraum das Kalenderjahr ist, längstens bis zum 30. Juni 1997 beim zuständigen Gemeindeamt (Magistrat) einzureichen."

Artikel II

Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.