# Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 9. Juni 1997 über die Ausschreibung der Wahlen der Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister der Städte mit eigenem Statut und der übrigen Gemeinden

Nr. 70

Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 9. Juni 1997 über die Ausschreibung der Wahlen der Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister der Städte mit eigenem Statut und der übrigen

Gemeinden

Die Wahlen der Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister der Städte mit eigenem Statut und der übrigen Gemeinden werden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der O.ö. Kommunalwahlordnung, LGBl. Nr. 81/1996, in Verbindung mit § 1 des O.ö. Wahlzusammenlegungsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 46, für

Sonntag, den 5. Oktober i997, ausgeschrieben.

Als Stichtag wird der 27. Juni 1997 festgesetzt.

Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 26. Juni 1997. Als Tag einer allfälligen engeren Wahl der Bürgermeister in den Städten mit eigenem Statut und in den übrigen Gemeinden wird gemäß § 4 Abs. 2 der O.ö. Kommunalwahlordnung

Sonntag, der 19. Oktober 1997, festgelegt.