# Verordnung der Oö. Landesregierung vom 5. Mai 1997, mit der die Grenzen der Gemeinde Arbing, der Gemeinde Baumgartenberg und der Marktgemeiinde Mitterkirchen im Machland geändert werden

Nr. 77

Verordnung der Oö. Landesregierung vom 5. Mai 1997, mit der die Grenzen der Gemeinde Arbing, der Gemeinde Baumgartenberg und der Marktgemeiinde Mitterkirchen im Machland geändert werden

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 82/1996, wird verordnet:

§ 1 (1) Die Grenzen der Gemeinde Arbing und der Gemeinde Baumgartenberg, politischer Bezirk Perg, werden wie folgt geändert:

(2) Die Grenzen der Gemeinde Arbing und der Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland, politischer Bezirk Perg, werden wie folgt geändert:

(3) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufes der Grenzen zwischen der Gemeinde Arbing und der Gemeinde Baumgartenberg sowie zwischen der Gemeinde Arbing und der Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland ist in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.

Verordnung

§ 2 Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.