# Verordnung der Oö. Landesregierung vom 2. Juni 1997 über die Ausstattung des Feuerwehrkorpsabzeichens

Nr. 127

Verordnung der Oö. Landesregierung vom 2. Juni 1997 über die Ausstattung des Feuerwehrkorpsabzeichens

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des O.ö. Feuerwehrgesetzes 1996, LGBl. Nr. 111, wird verordnet:

§ 1 Ausstattung

Das Feuerwehrkorpsabzeichen ist ein goldumrandetes Wappen, das die Farben Rot-Weiß-Rot heraldisch von links unten nach rechts oben in einem Winkel von 45 Grad trägt sowie in der Mitte ein goldenes Zahnrad und darüber eine goldene Flamme enthält. Eine bildliche Darstellung ist in der Anlage ersichtlich.

Seite 539

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Anlage Seite 540