# Verordnung der Oö. Landesregierung vom 1. Dezember 1997 betreffend die Umlegung der Kefermarkter Straße (Landesstraße Nr. 1474) im Gebiet der Marktgemeinde Gutau

Nr. 149

Verordnung der Oö. Landesregierung vom 1. Dezember 1997 betreffend die Umlegung der Kefermarkter Straße (Landesstraße Nr. 1474) im Gebiet der Marktgemeinde Gutau

Auf Grund des § 11 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des O.ö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 82/1997, wird verordnet:

§ 1

(1) Der bei km 9,658 (alt) von der bestehenden Trasse nach Osten abzweigende, sodann in einem leichten Bogen nach Südosten führende und bei km 9,925 (alt) wieder in die bestehende Trasse einbindende, neu herzustellende Abschnitt der Kefermarkter Straße (Landesstraße Nr. 1474 laut Verzeichnis der Landesstraßen Oberösterreichs) wird dem Gemeingebrauch gewidmet und als Landesstraße eingereiht.

(2) Der zwischen km 9,658 (alt) und km 9,925 (alt) gelegene bisherige Abschnitt der Kefermarkter Straße wird als Landesstraße aufgelassen. Die Auflassung wird mit der Verkehrsübergabe des neuen Straßenabschnittes (Abs. 1) wirksam.

§ 2

Die genaue Lage der alten und neuen Trasse der Kefermarkter Straße ist aus dem Verordnungsplan im Maßstab 1:500 zu ersehen, der beim Amt der o.ö. Landesregierung und beim Marktgemeindeamt Gutau aufliegt.

§ 3 Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kund machung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.