# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung LGBl. Nr. 78/1989 aufgehoben wird

Nr. 25

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung LGBl. Nr. 78/1989 aufgehoben wird

Auf Grund der §§ 94a Abs. 1 und 42 Abs. 6 und 8 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/1998, wird verordnet:

§ 1

Die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 20. November 1989, LGBl. Nr. 78/1989, in der Fassung der Verordnung der Oö. Landesregierung vom 21. Mai 1990, LGBl. Nr. 35/1990, über die Erlassung eines Nachtfahrverbotes und einer Geschwindigkeitsbeschränkung für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t auf bestimmten Bundesstraßen und Landesstraßen, wird aufgehoben.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.