# Verordnung

# der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Stadtgemeinde Perg, der Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland und der Marktgemeinde Naarn im Machlande

Nr. 42

Verordnung

der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Stadtgemeinde Perg, der Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland und

der Marktgemeinde Naarn im Machlande

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der

O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 8/1998, wird verordnet:

§ 1

(1) Die Grenzen der Stadtgemeinde Perg und der Marktgemeinde Naarn im Machlande, politischer Bezirk Perg, werden wie folgt geändert:

(2) Die Grenzen der Stadtgemeinde Perg und der Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland, politischer Bezirk Perg, werden wie folgt geändert:

Die Grundstücke Nr. 944 und 947 und Teile der Grundstücke Nr. 948 und 949, Katastralgemeinde Pergkirchen, Stadtgemeinde Perg, im Ausmaß von 5.551 m2 werden der Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland eingemeindet.

(3) Die Grenzen der Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland und der Marktgemeinde Naarn im Machlande, politischer Bezirk Perg, werden wie folgt geändert:

Teile der Grundstücke Nr. 1, 16/1, 17/2, 22, 23/1, 23/2, 24/1 und 2688, Katastralgemeinde Langacker, Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland, im Ausmaß von

5.551 m2 werden der Marktgemeinde Naarn im Machlande eingemeindet.

(4) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufes der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Perg, der Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland und der Marktgemeinde Naarn im Machlande ist in der Anlage dargestellt.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft. Anlage