# Verordnung

# der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Stadtgemeinde Ried im Innkreis und der Gemeinde Hohenzell

Nr. 63

Verordnung

der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Stadtgemeinde Ried im Innkreis und der Gemeinde Hohenzell

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 8/1998 wird verordnet:

§ 1

Die Grenzen der Stadtgemeinde Ried im Innkreis und der Gemeinde Hohenzell, politischer Bezirk Ried im Innkreis, werden wie folgt geändert:

Die Grundstücke Nr. 759/2 und 2426/2, Katastralgemeinde Gonetsreith, Gemeinde Hohenzell, im Ausmaß von 326 m2 werden der Stadtgemeinde Ried im Innkreis eingemeindet.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.