# Kundmachung

# der Oö. Landesregierung betreffend den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Asten vom 16. März 1995 betreffend die Verhängung einer Bausperre in einem Teil gesetzwidrig war

Nr. 75

Kundmachung

der Oö. Landesregierung betreffend den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Asten vom 16. März 1995 betreffend die Verhängung einer Bausperre in einem Teil gesetzwidrig war

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 9. Juli 1998 zugestellten

Erkenntnis vom 17. Juni 1998,

V 112/96-11, gemäß Art. 139 B-VG zu Recht erkannt:

''Die Ziffer ''5" im ersten Absatz der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Asten vom 16. März 1995 betreffend die Verhängung einer Bausperre in der Katastralgemeinde Asten, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 17. März 1995 bis 3. April 1995, war gesetzwidrig."