# Verordnung

# der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Errichtung der Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel", "Pyhrn-Eisenwurzen" und "Salzkammergut" geändert wird

Nr. 83

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Errichtung der Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel", "Pyhrn-Eisenwurzen" und "Salzkammergut" geändert wird

Auf Grund des § 24 Abs. 1 und 2 des Oö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 15/1997, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung, mit der die Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel", "Pyhrn-Eisenwurzen" und "Salzkammergut" errichtet werden, LGBl. Nr. 39/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 155/1997, wird wie folgt geändert:

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Leitl

Landeshauptmann-Stellvertreter