# Verordnung

# der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Sonderwohnbau-Verordnung geändert wird

Nr. 107

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Sonderwohnbau-Verordnung

geändert wird

Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z. 11 des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 (Oö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 102/1997 wird

verordnet:

§ 1

Die Oö. Sonderwohnbau-Verordnung, LGBl. Nr. 95/1993, wird wie folgt

geändert:

§ 5 Abs. 3 lautet:

"(3) Kann eine Wohnung nach Fertigstellung oder bei Mieterwechsel nicht vermietet werden, weil das Einkommen des künftigen Mieters die im Abs. 1 angeführten Beträge übersteigt, so können die für Mietwohnungen geltenden Einkommensgrenzen des § 2 Z. 13 lit. c Oö.WFG 1993 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Oö. Einkommensgrenzen-Verordnung 1998 angewendet werden."

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.