# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Richtsatzverordnung geändert wird

Nr. 111

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Richtsatzverordnung geändert

wird

Auf Grund des § 27 Abs. 2 und 4 des Oö. Jugendwohlfahrtsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 111, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 29/1993, wird verordnet:

Artikel I

Die Richtsatzverordnung, LGBl. Nr. 135/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 138/1997, wird wie folgt geändert:

1.Im § 1 werden die Beträge wie folgt geändert:

in lit. a: . . . . . . . . . . . . . . . von 4.570 S auf

4.705 S

in lit. b: . . . . . . . . . . . . . . . von 4.785 S auf

4.930 S

in lit. c: . . . . . . . . . . . . . . . von 5.000 S auf

5.150 S

in lit. d: . . . . . . . . . . . . . . . von 5.475 S auf

5.640 S

2.Im § 2 wird der Betrag von 7.075 S auf 7.285 S geändert.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.