# Landesgesetz,

# mit dem das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird

Nr. 12

Landesgesetz,

mit dem das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird

Der Oö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl. Nr. 6/1993, zuletzt

geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 102/1997, wird wie folgt

geändert:

Dem § 34 wird folgender Absatz 6 angefügt:

"(6) Für das Jahr 1999 wird - abweichend vom § 3 Z. 1 - das Ausmaß der Haushaltsmittel des Landes im Voranschlag des Landes für das Haushaltsjahr 1999 festgelegt."

Artikel II

Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.