# Verordnung

# der Oö. Landesregierung betreffend bestimmte Prüfungsgebühren und Prüfungsentgelte für Prüfungen, die auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften eingerichtet sind

# (Prüfungsgebührenverordnung 1999)

Nr. 26

Verordnung

der Oö. Landesregierung betreffend bestimmte Prüfungsgebühren und Prüfungsentgelte für Prüfungen, die auf Grund landesgesetzlicher

Vorschriften eingerichtet sind

(Prüfungsgebührenverordnung 1999)

Auf Grund des § 4 des Prüfungsgebührengesetzes, LGBl. Nr. 55/1955,

wird verordnet:

§ 1

Die von den Prüfungswerbern zu entrichtende Prüfungsgebühr beträgt:

§ 2

Das Prüfungsentgelt für die Mitglieder der Kommission beträgt je Prüfungswerber:

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. April 1999 in Kraft.

(2) Die Prüfungsgebührenverordnung 1993, LGBl. Nr. 20, tritt mit Ablauf des 31. März 1999 außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. April 1999 ereignet haben.