# Verordnung

# der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der Standort einer Abfallbehandlungsanlage des Bezirksabfallverbandes Perg festgelegt wird, aufgehoben wird

Nr. 49

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der Standort einer Abfallbehandlungsanlage des Bezirksabfallverbandes Perg festgelegt wird, aufgehoben wird

Auf Grund des § 21 Abs. 1 des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 86, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 18/1998 wird verordnet:

Die Verordnung, mit der der Standort einer Abfallbehandlungsanlage des Bezirksabfallverbandes Perg festgelegt wird, LGBl. Nr. 43/1996, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft.