# Verordnung

# der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der Tourismusgemeinden zu gemeinsamen Tourismusverbänden zusammengeschlossen werden, geändert wird

Nr. 57

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der Tourismusgemeinden zu gemeinsamen Tourismusverbänden zusammengeschlossen werden, geändert wird

Auf Grund des § 3 Abs. 4 des Oö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 15/1997, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Tourismusgemeinden zu gemeinsamen Tourismusverbänden zusammengeschlossen werden, LGBl. Nr. 90/1998, wird wie folgt geändert:

Im § 1 Z. 5 wird die Bezeichnung "Tourismusverband Kur- und Erlebnisregion Hausruck" durch die Bezeichnung "Tourismusverband Vitalwelt Hausruck" ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.