# Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Verordnung über die Gewerbeausübung in Gastgärten im Jahr 1999 geändert wird

Nr. 58

Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Verordnung über die Gewerbeausübung in Gastgärten im Jahr 1999 geändert wird

Auf Grund des § 148 Abs. 2 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 59/1999 wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich über die Gewerbeausübung in Gastgärten im Jahr 1999, LGBl. Nr. 45/1999, wird wie folgt geändert:

KG Losenstein

Steyr:Steyrauf öffentlichem Gut und in

Gastgärten, die an öffentliche

Verkehrsflächen angrenzen

Wels:Welsauf öffentlichem Gut und in

Gastgärten, die an öffentliche

Verkehrsflächen angrenzen