# Verordnung

# der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinde Lembach im Mühlkreis und der Gemeinde Niederkappel

Nr. 84

Verordnung

der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinde Lembach im Mühlkreis und der Gemeinde Niederkappel

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 8/1998, wird verordnet:

§ 1

(1) Die Grenzen der Marktgemeinde Lembach im Mühlkreis und der Gemeinde Niederkappel, politischer Bezirk Rohrbach, werden wie folgt geändert:

(2) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufs der Grenze zwischen der Marktgemeinde Lembach im Mühlkreis und der Gemeinde Niederkappel ist in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 2