# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der ein Krankenanstaltenplan und ein Großgeräteplan für Oberösterreich erlassen wird (Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 1999 - Oö. KAP/GGP 1999)

Nr. 86

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der ein Krankenanstaltenplan und ein Großgeräteplan für Oberösterreich erlassen wird

(Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 1999 - Oö. KAP/GGP 1999)

Auf Grund des § 39 Abs. 4 und 5 des Oö. Krankenanstaltengesetzes 1997, LGBl. Nr. 132, zuletzt geändert durch die Oö. KAG-Novelle 1999, LGBl. Nr. 125/1998, wird verordnet:

§ 1

Ziel des Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplans ist die Festlegung eines abgestuften Krankenanstaltenversorgungssystems für die stationäre Akutversorgung entsprechend den Vorgaben des Österreichischen Krankenanstalten- und Großgeräteplans.

§ 2

In der Anlage 1 werden für die öffentlichen Krankenanstalten