# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Gemeinde Allhaming und der Gemeinde Pucking

Nr. 100

Verordnung

der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Gemeinde Allhaming und der Gemeinde Pucking

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 8/1998, wird verordnet:

§ 1

(1) Die Grenzen der Gemeinde Allhaming und der Gemeinde Pucking, politischer Bezirk Linz-Land, werden wie folgt geändert:

(2) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufs der Grenze zwischen der Gemeinde Allhaming und der Gemeinde Pucking ist in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.