# Landesgesetz, mit dem das Oö. Parteienfinanzierungsgesetz geändert wird

Landesgesetz,

mit dem das Oö. Parteienfinanzierungsgesetz geändert wird

Der Oö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Oö. Parteienfinanzierungsgesetz, LGBl. Nr. 25/1992, wird wie

folgt geändert:

Dem § 4 Abs. 1 wird folgende Bestimmung angefügt:

"Der auf dieser Basis für 1999 berechnete Gesamtbetrag ist für das Jahr 1999 um den Betrag von 25,000.000 S zu erhöhen. Dieser neue Gesamtbetrag unterliegt in den folgenden Jahren der bisher vorgesehenen Indexanpassung."

Artikel II

Dieses Landesgesetz tritt rückwirkend mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

Die Erste Präsidentin Der Landeshauptmann:

des Oö. Landtags:

Angela Orthner Dr. Pühringer