# Landesgesetz, mit dem die Oö. Gemeindeordnung 1990

# geändert wird (Oö. Gemeindeordnungs-Novelle 1999)

Landesgesetz,

mit dem die Oö. Gemeindeordnung 1990 geändert wird

(Oö. Gemeindeordnungs-Novelle 1999)

Der Oö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Die Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 8/1998, wird wie folgt geändert:

§ 34 Abs. 3 lautet:

"(3) Für die Besorgung wichtiger Aufgaben kann durch Verordnung des Gemeinderates auch für die Mitglieder des Gemeindevorstands, die nicht zugleich Bürgermeister sind, eine angemessene Aufwandsentschädigung festgesetzt werden. Die Höhe einer solchen Aufwandsentschädigung ist unter Bedachtnahme auf das Ausmaß der Arbeitsbelastung und die erhöhten Aufwendungen festzusetzen. Sie darf für Vizebürgermeister 50 % und für die übrigen Mitglieder des Gemeindevorstands 30 % des Bezugs des Bürgermeisters nicht übersteigen; Abs. 2 letzter Satz ist sinngemäß anzuwenden."

Artikel II

Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

Die Erste Präsidentin Der Landeshauptmann:

des Oö. Landtags:

Angela Orthner Dr. Pühringer