# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Peilstein im Mühlviertel

Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Peilstein im Mühlviertel

Die Oö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 7/2000, mit Beschluss vom 7. Februar 2000 der Marktgemeinde Peilstein im Mühlviertel, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Marktgemeinde Peilstein im Mühlviertel:

"In Rot auf einem schwarzen Felsen ein silbernes, schräglinks gestelltes Beil mit gekrümmter Schneide und schwarzem Stiel."

Für die Oö. Landesregierung:

Hochmair

Landeshauptmann-Stellvertreter