# Verordnung der Oö. Landesregierung über die landesweite Durchführung einer Landes-Volksbefragung

Verordnung der Oö. Landesregierung über die landesweite Durchführung einer Landes-Volksbefragung

Gemäß § 10 Abs. 4 und § 15 Abs. 1 und 3 des Oö. Bürgerrechtsgesetzes, LGBl. Nr. 44/1994, in der Fasssung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 61/1997 wird verordnet:

§ 1

Die Landes-Volksbefragung zur Frage: "Soll in Linz ein neues Musiktheater gebaut werden?" ist am Sonntag, dem 26. November 2000, landesweit durchzuführen.

Als Stichtag wird der 22. September 2000 festgesetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

KommR Fill

Landesrat