# Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Oö. Einspeiseverordnung, LGBl. Nr. 83/1999, geändert wird

Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Oö. Einspeiseverordnung, LGBl. Nr. 83/1999, geändert wird

Auf Grund des § 47 Abs. 2 und 3 des Elektrizitätswirtschafts- und - organisationsgesetzes - ElWOG, BGBl. I Nr. 143/1998, wird verordnet:

Artikel I

Die Oö. Einspeiseverordnung, LGBl. Nr. 83/1999, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 2 wird folgender Abs. 4 angefügt:

"(4) Die im Abs. 1 festgelegten Mindestpreise für die Einspeisung elektrischer Energie vermindern sich ab dem 1. Oktober 2000 um 5 %."

2. § 7 Abs. 1 lautet:

"(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2001 außer Kraft."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für den Landeshauptmann:

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Landesrat