# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend den Amtssitz und die Dienststellen der Agrarbezirksbehörde für Oberösterreich

Nr. 107

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend den Amtssitz und die Dienststellen der Agrarbezirksbehörde für Oberösterreich

Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Oö. Agrarbezirksbehördegesetzes 2000, LGBl. Nr. 56, wird verordnet:

§ 1

Die Agrarbezirksbehörde für Oberösterreich hat ihren Amtssitz in Gmunden und eine weitere Dienststelle in Linz.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Aichinger

Landesrat