# Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags (Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2001)

Nr. 111

Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags (Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2001)

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und 2 des Oö. Rettungsgesetzes 1988, LGBl. Nr. 27, wird verordnet:

§ 1

Beitragshöhe

Die Höhe des Rettungsbeitrags wird mit 4,36 Euro je Einwohner der Gemeinde festgesetzt.

§ 2

Inkrafttreten und Übergangsbestimmung

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags, LGBl. Nr. 116/1998, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2001 ereignet haben.

(2) Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2001 tritt im § 1 anstelle des Betrages von 4,36 Euro der Betrag von

60 Schilling.

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Stöger

Landesrätin