# Landesgesetz, mit dem das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird

Nr. 7

Landesgesetz,

mit dem das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird (XXV. Gesetzgebungsperiode: Initiativantrag Beilage Nr. 930/2000, 32. Landtagssitzung)

Der Oö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl. Nr. 6, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 18/2000, wird wie folgt geändert:

Dem § 34 wird folgender Absatz 8 angefügt:

"(8) Für das Jahr 2001 wird - abweichend vom § 3 Z. 1 - das Ausmaß der Haushaltsmittel des Landes im Voranschlag des Landes für das Haushaltsjahr 2001 festgelegt."

Artikel II

Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Die Erste Präsidentin Der Landeshauptmann:

des Oö. Landtags:

Angela Orthner Dr. Pühringer