# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Eigenheim-Verordnung geändert wird

Nr. 31

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Eigenheim-Verordnung geändert wird

Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z. 3 des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 (Oö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 14/2001, wird verordnet:

Artikel I

Die Oö. Eigenheim-Verordnung, LGBl. Nr. 63/1995, in der Fassung der Verordnungen LGBl. Nr. 102/1996 und 74/1999 wird wie folgt geändert:

Dem § 2 wird folgender Abs. 7 angefügt:

"(7) Der jeweilige Sockelbetrag wird um 200.000 S erhöht, wenn nachgewiesen wird, dass die Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) des Eigenheimes nach dem

festgelegten Berechnungsverfahren des Oö. Energiesparverbandes nicht mehr als 15 kWh/m² Nutzfläche beträgt."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Dipl.-Ing. Haider

Landeshauptmann-Stellvertreter