# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Tourismusgemeinden- und Tourismusregionsverordnung 2000 geändert wird

Nr. 39

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Tourismusgemeinden- und Tourismusregionsverordnung 2000 geändert

wird

Auf Grund des § 4 Abs. 3 Oö. Tourismus-Gesetz 1990, LGBl. Nr. 81/1989, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 15/1997, wird verordnet:

Artikel I

Die Anlage zur Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Gemeinde in Ortsklassen eingestuft, Tourismusgemeinden zu gemeinsamen Tourismus(Kur-)verbänden zusammengeschlossen und Tourismusregionen errichtet werden (Oö. Tourismusgemeinden- und Tourismusregionsverordnung 2000), LGBl. Nr. 99/1999, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 113/2000 wird wie folgt geändert:

1.Im Abschnitt I erhält die Z. "4.1.3." die Bezeichnung "4.1.4."

und die Z. "4.1.4." die Bezeichnung "4.1.5."; nach Z. 4.1.2. wird

folgende Z. 4.1.3. eingefügt:

"4.1.3.Tourismusverband Inneres Salzkammergut

Sitz: Bad Goisern

(Tourismusgemeinden) (Ortsklasse)

Bad GoisernA

GosauA

HallstattA

ObertraunA"

2.Im Abschnitt I Z. 4.2. entfallen die Gemeinden- und

Ortsklassenbezeichnungen "Bad Goisern ..... A", "Gosau ..... A",

"Hallstatt ..... A" und "Obertraun ..... A".

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

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Landesrat