# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einreihung von Verwendungen im oberösterreichischen Landesdienst

# (Oö. Einreihungsverordnung - Oö. EV)

Nr. 56

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einreihung von

Verwendungen im oberösterreichischen Landesdienst

(Oö. Einreihungsverordnung - Oö. EV)

Auf Grund der §§ 21, 22 Abs. 5, 24 Abs. 3 und 25 Oö. Gehaltsgesetz 2001 (Oö. GG 2001), LGBl. Nr. 28/2001, wird verordnet:

§ 1

Bewertungskriterien

(1) Bei der Bewertung sind die im § 22 Oö. GG 2001 angeführten Bewertungskriterien in folgenden Abstufungen zu berücksichtigen. Für die einzelnen Kriterien bzw. Abstufungen sind insbesondere folgende Merkmale charakteristisch.

(2) Fachwissen (§ 22 Abs. 2 Z. 1 Oö. GG 2001):

--------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

--------------------------------------------------------------------

1. Einfache Fähig- Durch einfache Arbeitsanweisung

keiten und vermittelbare Grundkenntnisse sind

Kenntnisse erforderlich.

2. Fachliche Grund- Durch Anlernen vermittelbare Kenntnisse für

kenntnisse - einfache und standardisierte

Arbeitsvorgänge oder

- die Verwendung einfacher technischer

Einrichtungen

sind erforderlich.

3. Fachkenntnisse Durch Praxis erworbene Fertigkeiten oder

methodische Kenntnisse in bestimmten

Fachgebieten, einschließlich der

Fertigkeiten oder Kenntnisse zum Gebrauch

von Spezialeinrichtungen sind erforderlich.

4. Fortgeschrittene Im Arbeitsprozess gewonnene und durch

Fachkenntnisse zusätzliche Ausbildung (z.B. Matura)

erweiterte Fachkenntnisse sind erforderlich.

5. Grundlegende Durch breite Erfahrung, zusätzliche

spezielle oder Weiterbildung oder formelle Fach- oder

wissenschaftliche Hochschulausbildung vermittelte Kenntnisse,

Kenntnisse die das Können und Verstehen von Techniken,

Methoden und Zusammenhängen sowie

wissenschaftlicher Theorien und Grundsätze

ermöglichen, sind erforderlich.

6. Ausgereifte Durch mehrjährige Erfahrungen in der Praxis

spezielle oder erworbene, fundierte Kenntnisse in

wissenschaftliche Spezialgebieten oder das Wissen zur

Kenntnisse Beherrschung komplexer Arbeitsgebiete sind

erforderlich.

7. Beherrschung Durch langjährige Erfahrung sowie durch

von komplexen umfassende Fortbildung erworbene Kenntnisse

Aufgaben oder zur Beherrschung von

von Spezial- - Techniken und Theorien einschließlich

bereichen ihrer Umsetzung in einem speziellen

Aufgabengebiet oder

- komplexen und vielschichtigen

Aufgabengebieten

sind erforderlich.

(3) Managementwissen (§ 22 Abs. 2 Z. 2 Oö. GG 2001):

--------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

--------------------------------------------------------------------

1. Minimal Ausführung einer Aufgabe, die nach

Zielsetzung und Inhalt weitgehend

spezifiziert ist und keine Überwachung

anderer Stellen umfasst.

2. Begrenzt Durchführung oder Überwachung der

Durchführung einer oder mehrerer dem Ziel und

Inhalt nach klar festgelegter Aufgaben unter

angemessener Berücksichtigung ihrer Beziehung

zu angrenzenden Sachgebieten.

3. Homogen Interne Integration von ihrer Zielsetzung

nach weitgehend einheitlichen Unterfunktionen

oder verwandten Teilbereichen sowie externe

Koordination mit anderen Funktionen oder

Bereichen.

4. Heterogen Integration und Koordination von Funktionen

oder Bereichen, die auf Grund ihrer Größe

oder Komplexität eigene und teilweise

divergierende Zielsetzungen entwickeln.

5. Breit Integration und Koordination von allen

Funktionen sowie Bereichen des Unternehmens

oder der Organisation.

(4) Umgang mit Menschen (§ 22 Abs. 2 Z. 3 Oö. GG 2001):

--------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

--------------------------------------------------------------------

1. Minimal Eine durchschnittliche Höflichkeit und

Gewandtheit im Umgang mit Menschen ist

erforderlich.

2. Wichtig Die Fähigkeit, andere zu verstehen,

anzuleiten und zu unterstützen ist von

Bedeutung.

3. Unentbehrlich Die Fähigkeit, andere zu verstehen,

anzuleiten, zu motivieren und zu entwickeln

ist unerlässliche Voraussetzung.

(5) Denkrahmen (§ 22 Abs. 2 Z. 4 Oö. GG 2001):

--------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

--------------------------------------------------------------------

1. Strikte Routine Einfache und detaillierte Anweisungen

bestimmen das Denken.

2. Routine Standardisierte Routineabläufe und genaue

Anweisungen bestimmen das Denken.

3. Teilroutine Geringfügig verschiedenartige

Verfahrensweisen unter Verwendung von

Präzedenzfällen sowie vorgegebenen Methoden

und Normen bestimmen das Denken.

4. Methoden und Wesentlich verschiedenartige Verfahrensweisen

Normen unter Verwendung von bekannten Methoden und

Normen bestimmen das Denken.

5. Grundsätze und Klar definierte Grundsätze und Richtlinien

Ziele sowie vorgegebene Ziele in Teilbereichen

bestimmen das Denken.

6. Grob definierte Grob definierte Unternehmens- oder

Grundsätze, Organisationsrichtlinien und spezifizierte

Zielsetzungen Unternehmens- oder Organisationsziele

bestimmen das Denken.

7. Gesamtstrate- Grundsätze der allgemeinen Unternehmens-

gisch orientiert oder Organisationspolitik und Gesamtziele

bestimmen das Denken.

(6) Denkanforderung (§ 22 Abs. 2 Z. 5 Oö. GG 2001):

--------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

--------------------------------------------------------------------

1. Wiederholend Identische Situationen, deren Lösung eine

einfache Auswahl aus dem Gelernten erfordert,

sind zu bewältigen.

2. Ähnlich Ähnliche Situationen, deren Lösung eine

sorgfältige Unterscheidung und Auswahl aus

dem Gelernten erfordern, sind zu bewältigen.

3. Unterschiedlich Unterschiedliche Situationen, die eine

Problemanalyse und Suche nach Lösungswegen im

Rahmen des gesicherten Standes des Wissens

erfordern, sind zu bewältigen.

4. Adaptiv Komplexe Situationen, die eine Analyse,

Interpretation, Bewertung und besonders

ausgeprägte Urteilsfähigkeit erfordern, sind

zu bewältigen; Strategien sind zu entwickeln.

(7) Handlungsfreiheit (§ 22 Abs. 2 Z. 6 Oö. GG 2001):

--------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

--------------------------------------------------------------------

1. Detailliert ange- Direkte und detaillierte Anweisungen sowie

wiesen unmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln.

2. Angewiesen Anordnungen und bestehende

Arbeitsvorschriften sowie unmittelbare

Kontrolle bestimmen das Handeln.

3. Standardisiert Vorgegebene Arbeitsweisen und Verfahren,

allgemeine Arbeitsvorschriften sowie

Teilergebnis- und Erfolgskontrolle bestimmen

das Handeln.

4. Richtlinien- Arbeitsweisen und Verfahren, die aus der

gebunden Praxis heraus entstanden oder für die genaue

Richtlinien vorhanden sind sowie eine

allgemeine Erfolgskontrolle bestimmen das

Handeln.

5. Allgemein Allgemeine Vorgangsweisen und Verfahren, für

geregelt die generelle Regelungen oder Richtlinien

vorhanden sind, sowie die Erreichung

definierter Ziele bestimmen das Handeln.

6. Funktions- Grobe Ziele oder Ziele in bestimmten

orientiert Bereichen bestimmen das Handeln.

7. Strategisch Strategische Zielsetzungen sowie die

orientiert generelle Unternehmens- oder

Organisationspolitik bestimmen das Handeln.

(8) Dimension nach finanziellen Auswirkungen des

Verwaltungshandelns pro Jahr (§ 22 Abs. 2 Z. 7 Oö. GG 2001):

--------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

--------------------------------------------------------------------

1. Minimal bis 255.000 Euro

2. Sehr klein bis 437.000 Euro

3. Klein bis 2.181.000 Euro

4. Mittel bis 4.361.000 Euro

5. Groß bis 21.802.000 Euro

6. Sehr groß bis 43.604.000 Euro

7. Besonders groß bis 436.038.000 Euro

8. Total bis 4.360.371.000 Euro

(9) Einfluss auf Ergebnisse (§ 22 Abs. 2 Z. 9 Oö. GG 2001):

--------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

--------------------------------------------------------------------

1. Gering Erbringung von Leistungen in Form der

Erlangung, Registrierung und Weitergabe von

Informationen, die von anderen zur Erreichung

von bestimmten Endergebnissen benutzt werden.

2. Beitragend Erbringung von interpretierenden, beratenden

oder Assistenzleistungen zur Unterstützung

der Entscheidungen und Handlungen anderer.

3. Anteilig Die Mitwirkung (außer mit eigenen

Mitarbeitern und Vorgesetzten) innerhalb oder

außerhalb der eigenen Organisationseinheit

beim Entscheiden und Durchführen von

Aufgaben ist erforderlich.

4. Entscheidend Es besteht die volle Verantwortung für

Endergebnisse, die anteilige Verantwortung

der anderen Mitwirkenden ist untergeordnet.

§ 2

Einreihung

(1) Folgende Verwendungen werden gemäß § 21 Oö. GG 2001 den einzelnen Funktionslaufbahnen (LD) zugeordnet:

--------------------------------------------------------------------

LD Funktion Dienststelle

--------------------------------------------------------------------

25 1. Reinigungskraft

24 1. Reinigungskraft im Patientenbereich Krankenanstalt

23 1. Angelernter Arbeiter

22 1. Bediensteter des Sanitätshilfsdienstes

21 1. Portier mit zusätzlicher Verwendung

(insbesondere Notfalldienst)

20 1. Kanzleikraft mit Vorgesetztenfunktion

19 1. Facharbeiter

2. Sekretär für leitende Bedienstete der

LD 9 und numerisch höherer LD

3. Pharmazeutisch-kaufmännischer Krankenanstalt

Assistent

4. Ausbildungsmaturant

18 1. Buchhalter

2. Medizinisch-technische Bezirkshauptmann-

Fachkraft schaft

3. Polier

4. Schulsekretär

5. Sekretär für leitende Bedienstete

der LD 8 bis 5

6. Küchenleiter in kleinen Küchen

7. Sachbearbeiter

17 1. Medizintechniker/Haustechniker mit

Notfalldienst Krankenanstalt

2. Qualifizierter Buchhalter

3. Werkstattleiter

4. Bauaufsichtsorgan

5. Medizinisch-technische Fachkraft Krankenanstalt

6. Erzieher

7. Qualifizierter Sachbearbeiter

16 1. Küchenleiter in mittelgroßen Küchen

2. Verwaltungsleiter Güterwegmeisterei

3. Kanzleileiter

4. Sekretär für leitende Bedienstete

der LD 4, 3 und 2

5. Universitätsabsolvent in Ausbildung

6. Behindertenpädagoge Krankenanstalt

7. Diplomierte Gesundheits- und

Krankenschwester Krankenanstalt

8. Hebamme auf Stationen Krankenanstalt

9. Qualifizierter Sachbearbeiter mit

besonderer Funktion

15 1. Bediensteter des gehobenen

medizinisch-technischen Dienstes Krankenanstalt

2. Verwaltungsleiter einer Straßen-

meisterei oder Autobahnmeisterei

3. Hygienefachkraft Krankenanstalt

4. Turnusarzt in Ausbildung zum Arzt für

Allgemeinmedizin Krankenanstalt

5. Diplomierte Gesundheits- und Kranken-

schwester in Funktionsbereichen Krankenanstalt

6. Kreißzimmerhebamme Krankenanstalt

14 1. Bediensteter des gehobenen

medizinisch-technischen Dienstes mit

besonderen Aufgaben Krankenanstalt

2. Berufsschulverwalter Berufsschule mit

Internat

3. Brückenmeister

4. Forstaufsichtsorgan

5. Güterwegmeister

6. Küchenleiter in großen Küchen

7. Lebensmittelaufsichtsorgan

8. Referent

9. Strommeister

10. Bauleiter

11. Sicherheitstechniker

12. Gruppenerzieher

13. Lehrer für Gesundheits- und Kranken- Gesundheits- und

pflege Krankenpflege-

schule

14. Stationsschwester Krankenanstalt

15. Sozialarbeiter

13 1. Autobahnmeister

2. Lehrer an einer Medizinisch- Medizinisch-

Technischen Akademie Technische

Akademie

3. Leitender Bediensteter des gehobenen

medizinisch-technischen Dienstes Krankenanstalt

4. Straßenmeister

5. Psychotherapeut Krankenanstalt

6. Referent mit besonderer Funktion

7. Leitende Funktionsschwester Krankenanstalt

8. Turnusarzt in Ausbildung zum Facharzt Krankenanstalt

12 1. Arzt für Allgemeinmedizin Krankenanstalt

2. Psychologe

3. Sachverständiger

4. Bauleiter (Spezial-, Sonderbaustellen);

Gebietsleiter in der Landesbaudirektion

5. Bereichsleiter Personalverwaltung Krankenanstalt

6. Bereichsleiter Pflegedienst Krankenanstalt

7. Bereichsleiter Wirtschaftsgüter-

verwaltung Krankenanstalt

8. Leitender Referent Bezirkshauptmann-

schaft

9. Pflegedirektor Pflegeanstalt

10. Technischer Betriebsleiter Krankenanstalt

11 1. Arzt für Allgemeinmedizin mit

spezifischen Kenntnissen Krankenanstalt

2. Leitender Referent – Amtsleitung Bezirkshauptmann-

schaft

3. Amtsarzt

4. Amtstierarzt

5. Bereichsleiter Rechnungswesen Krankenanstalt

6. Forsttechniker (Forstwirt)

7. Juristischer, betriebswirtschaftlicher,

wissenschaftlicher oder technischer

Referent

8. Technischer Betriebsleiter (große

Krankenanstalten) Krankenanstalt

9. Verwaltungsdirektor Pflegeanstalt

10. Klinischer Psychologe Krankenanstalt

11. Spezialsachverständiger

10 1. Facharzt Krankenanstalt

2. Leitender Referent Amt d.

Landesregierung

9 1. Abteilungsleiter Bezirkshauptmann-

schaft

2. Facharzt mit spezifischen Kenntnissen Krankenanstalt

3. Konsiliarfacharzt Krankenanstalt

8 Leiter von Instituten für Hygiene und

Mikrobiologie, medizinische und

chemische Labordiagnostik, Nuklear-

medizin, Pathologie und Radiologie

(Primararzt) Krankenanstalt

7 Leiter von bettenführenden

Abteilungen, von Instituten für

Anästhesiologie und Intensivmedizin

sowie Instituten für physikalische

Medizin (Primararzt) Krankenanstalt

6 1. Leiter einer abteilungsgleichen

Organisationseinheit Amt d.

Landesregierung

2. Leiter einer kleinen Abteilung Amt d.

Landesregierung

5 Abteilungsleiter Amt d.

Landesregierung

4 1. Bezirkshauptmann Bezirkshauptmann-

schaft

2. Leiter einer großen Abteilung Amt d.

Landesregierung

3 Leiter einer großen Abteilung (bzw.

Abteilungsgruppe) mit besonderer

Bedeutung Amt d.

Landesregierung

2 Leiter einer großen Abteilung (bzw.

Abteilungsgruppe) mit besonderer

strategischer Bedeutung Amt d.

Landesregierung

1 Landesamtsdirektor

(2) Sofern in der Spalte "Dienststelle" nichts angeführt ist, gilt die Verwendung für alle in Betracht kommenden Bereiche im Landesdienst.

(3) Die im Abs. 1 aufgezählten Verwendungen werden hinsichtlich ihrer wesentlichen Aufgaben und allfälligen Verwendungsvoraussetzungen in der Anlage näher umschrieben.

(4) Wenn durch eine Option gemäß § 57 Oö. GG 2001 keine wesentliche Änderung in der bisherigen Verwendung eintritt, kann von den im Anhang genannten Verwendungsvoraussetzungen abgesehen werden, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

§ 3

Befristete Ausbildungslaufbahnen

(1) Die Verwendungen "Maturant in Ausbildung" (LD 19) und "Universitätsabsolvent in Ausbildung" (LD 16) dürfen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die Dauer von 24 Monaten nicht übersteigen. Länger als drei Monate dauernde Karenzurlaube oder sonstige Abwesenheiten vom Dienst hemmen den Ablauf dieser Frist. Liegt die Abwesenheit vorwiegend im dienstlichen Interesse, kann bestimmt werden, dass der Fristenlauf nicht gehemmt wird.

(2) Wird das Ausbildungsziel nicht erreicht und wird das Dienstverhältnis trotzdem fortgesetzt oder steht kein entsprechender Dienstposten zur Verfügung, kann die Frist des Abs. 1 um höchstens 12 Monate verlängert werden. Das Ausbildungsziel ist erreicht, wenn die letzte Dienstbeurteilung auf "entsprechend" gemäß § 60f Abs. 1 Z. 1 Oö. LVBG lautet und die vorgeschriebene Dienstausbildung erfolgreich absolviert wurde.

(3) Nach Ablauf der Frist des Abs. 1 bzw. Abs. 2 ist im Fall der Fortsetzung des Dienstverhältnisses der bisherige "Maturant in Ausbildung" bzw. der bisherige "Universitätsabsolvent in Ausbildung" höherwertig zu verwenden und dieser Verwendung entsprechend einzureihen. Dies ist beim bisherigen "Maturant in Ausbildung" zumindest die LD 18, beim bisherigen "Universitätsabsolvent in Ausbildung" zumindest die LD 14.

§ 4

Provisorische Einreihung

Für die provisorische Einreihung nach § 24 Oö. GG 2001 ist der II. Teil 1. und 3. Abschnitt der Oö. Landes-Vertragsbedienstetenverordnung sinngemäß anzuwenden, wobei

§ 5

Verweisungen

Soweit in dieser Verordnung oder ihrem Anhang auf Bundesgesetze oder Bundesverordnungen verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:

§ 6

Schlussbestimmungen

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2001 in Kraft.

(2) Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2001 tritt an Stelle der Tabelle im § 1 Abs. 8 folgende Tabelle:

--------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

--------------------------------------------------------------------

1. Minimal bis 3,5 Mio. ATS

2. Sehr klein bis 6 Mio. ATS

3. Klein bis 30 Mio. ATS

4. Mittel bis 60 Mio. ATS

5. Groß bis 300 Mio. ATS

6. Sehr groß bis 600 Mio. ATS

7. Besonders groß bis 6 Mrd. ATS

8. Total bis 60 Mrd. ATS

Für die Oö. Landesregierung:

Hiesl

Landeshauptmann-Stellvertreter

Anlage

Anlage zu § 2 der Oö. Einreihungsverordnung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 25

Aufgaben

Vornahme von allgemeinen Reinigungsarbeiten

Verwendungsvoraussetzungen

Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten

Aufgaben

Vornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gegenständen, Küchenhilfsdienst, einfache Gartenarbeiten (z.B. Rasen mähen, Laub kehren); teilweise Reinigungsarbeiten

Verwendungsvoraussetzungen

Grundkenntnisse über die verwendeten Geräte und Materialien

Aufgaben

Empfang, Übernahme, Verteilung, Transport und Versendung von Akten/Poststücken; Botengänge sowie unterstützende Dienstleistungen (z.B. Herstellung von Kopien)

Verwendungsvoraussetzungen

Grundkenntnisse der Kanzleiordnung und EDV

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 24

Aufgaben

Vornahme von Reinigungsarbeiten in Kranken- oder Pflegeanstalten und Ambulanzen, die im zeitlich überwiegenden Ausmaß auf bettenführenden Stationen oder im OP-Bereich erfolgen; regelmäßiger, unmittelbarer Kontakt mit Patienten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten; Grundkenntnisse der Hygiene

Aufgaben

Entgegennahme bzw. Weiterleitung von Telefonaten, Herstellung von Telefonverbindungen, Erteilung von einfachen Auskünften

Verwendungsvoraussetzungen

Entsprechende Kenntnisse über Bedienung der Telefonanlage (inklusive allgemeine EDV-Kenntnisse)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 23

Aufgaben

Vornahme manueller Tätigkeiten in Verwendungen, die keinen Lehrabschluss voraussetzen; Facharbeiten werden nur unter Anleitung ausgeübt

Verwendungsvoraussetzungen

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

Aufgaben

Einfache Ausbesserungs- und Erhaltungsarbeiten z.B. an Straßen, Verkehrsleiteinrichtungen sowie Brücken und Flussbauten unter Anleitung und in der Regel innerhalb einer Arbeitspartie; Reinigungsarbeiten und fallweise Streckendienstfahrten

Verwendungsvoraussetzungen

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

Aufgaben

Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangkontrolle

Verwendungsvoraussetzungen

Kommunikationsfreudigkeit, freundliches Auftreten

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 22

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

Aufgaben

Selbstständige Durchführung diverser Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten im Bereich der Gebäudeverwaltung

Verwendungsvoraussetzungen

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

Aufgaben

Protokollierung, Evidenthaltung sowie routinemäßige Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken

Verwendungsvoraussetzungen

Grundkenntnisse der EDV und der Kanzleiordnung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 21

Aufgaben

Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle; zusätzliche Verwendung, insbesondere bei Notfällen bzw. im Aufnahmedienst im Bereich der Kranken- und Pflegeanstalten oder im Rahmen besonderer Sicherheitsaufgaben

Verwendungsvoraussetzungen

Kommunikationsfreudigkeit, freundliches Auftreten; Grundkenntnisse der EDV

Aufgaben

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine);

selbstständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten;

Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs

Aufgaben

Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B, verbunden mit Hol- und Bringdiensten; Wartung und Pflege von Kfz

Verwendungsvoraussetzungen

Lenkerberechtigung für die Führerschein-Klasse B, Fachkenntnisse auf Grund einschlägiger Lehre oder Berufspraxis

Aufgaben

Einfache Reparatur und Instandhaltungsaufgaben;

Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen;

Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen

Verwendungsvoraussetzungen

Grundlegendes handwerkliches Geschick

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 20

Aufgaben

Führung und Beaufsichtigung einzelner Mitarbeiter des Kanzleidiensts, des Kanzleihilfsdiensts bzw. von Amtswarten;

Protokollieren und Evidenthaltung von Aktenstücken; Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung;

Beglaubigung von Ausfertigungen

Verwendungsvoraussetzungen

Detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; EDV-Kenntnisse

Aufgaben

Abwicklung des Zahlungsverkehrs

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Hauptschulabsolventen; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; hohe Genauigkeit

Aufgaben

Einfache Reparatur und Instandhaltungsaufgaben;

Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen;

Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen; zusätzliche Tätigkeiten durch Internatsbetrieb und Aufsicht über das Reinigungspersonal

Verwendungsvoraussetzungen

Grundlegendes handwerkliches Geschick; Leitungsaufgaben

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem GuKG und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse nach dem GuKG

Aufgaben

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) vorwiegend medizinischen Inhalts mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbstständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs; Kenntnisse der Schreibweise medizinischer Fachbegriffe

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 19

Aufgaben

Einsatz im erlernten oder in einem verwandten Lehrberuf

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss. Der Lehrabschluss kann durch Ablegung der Facharbeiter-Aufstiegsprüfung ersetzt werden. Dem einschlägigen Lehrabschluss ist ein Lehrabschluss in einem verwandten Beruf (Lehrberufsliste iVm § 7 BAG) sowie ein Lehrabschluss nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 gleichzuhalten.

Aufgaben

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine);

selbstständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten;

Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften;

Kundenbetreuung

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs

Aufgaben

Aufgaben gemäß gesetzlichem Berufsbild; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Fachwissen gemäß gesetzlicher Ausbildung; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; große Sorgfalt wegen Medikamentenumgang

Aufgaben

Ausführung von für die Ausbildung zum Referenten (LD 14) notwendigen Tätigkeiten

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 18

Aufgaben

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Vorarbeiten für den Rechnungsabschluss

Verwendungsvoraussetzungen

Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G bei Bezirkshauptmannschaften

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

Aufgaben

Selbstständige Führung und Überwachung von Baustellen; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter, angelernte Arbeiter und/oder mindestens zwei Facharbeiter angehören

Verwendungsvoraussetzungen

Qualifikation eines Facharbeiters gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung. Die Polierprüfung kann durch Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung.

Aufgaben

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine), selbstständiges Verfassen von Standardbriefen, Ausfüllarbeiten; Mitwirkung bei der Schülerstammdatenverwaltung und bei der Verwaltung von Schulprogrammen; interne/externe Ansprechperson

Verwendungsvoraussetzungen

Grundkenntnisse der Schulverwaltung; EDV-Kenntnisse; Niveau einer Lehrabschussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs

Aufgaben

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine);

selbstständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten;

Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften;

zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung;

Zeiterfassung; Kundenbetreuung

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs

Aufgaben

Leitung von Küchen mit jährlich bis zu 40.000 Verpflegstagen (VT =

Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1

Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1

Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan und

den Einkauf

Verwendungsvoraussetzungen

Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie in der Hygiene

Aufgaben

Tätigkeit im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 17

Aufgaben

Wartungs-, Instandhaltungs- und fallweise Reparaturarbeiten an medizinisch-technischen Geräten bzw. an haustechnischen Anlagen, Feststellung der Notwendigkeit der Reparatur durch Fremdfirma;

Verrichtung von Notfalldiensten im Rahmen der Rufbereitschaft;

Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund Lehre und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis

Aufgaben

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle

Verwendungsvoraussetzungen

Vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen, einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis, hohe Genauigkeit und Selbstständigkeit

Aufgaben

Beaufsichtigung und Leitung einer Gruppe von Arbeitern oder Facharbeitern

Verwendungsvoraussetzungen

Qualifikation als Facharbeiter gemäß LD 19 und Berufspraxis; zusätzliche Fähigkeiten im Bereich der Mitarbeiterführung und Unfallverhütung

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem jeweils erlernten Lehrberuf; Führung, Überwachung und Koordination von Baustellen im Bereich der Außendienststellen der Landesbaudirektion; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter, angelernte Arbeiter und/oder mindestens zwei Facharbeiter angehören.

Zusätzliche Leitungsfunktion insb. in Bezug auf die Tätigkeit von Fremdfirmen; Kontaktperson zu Behörden und Anrainern.

Verwendungsvoraussetzungen

Qualifikation eines Facharbeiters gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung. Die Polierprüfung kann durch die Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden. Koordinationsgeschick; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G. Tätigkeiten in Krankenanstalten nach der Anstaltsordnung; breites Einsatzgebiet im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

Aufgaben

Betreuung und Erziehung von Jugendlichen nach vorgegebenem Erziehungs- und Betreuungsauftrag

Verwendungsvoraussetzungen

Erzieherausbildung gemäß dem II. Teil lit. C Z. 26 Oö. LVBV; bei Werkstättenerziehern zusätzlich entsprechende Qualifikation eines Facharbeiters gemäß LD 19

Aufgaben

Tätigkeit im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 16

Aufgaben

Leitung von Küchen mit jährlich mehr als 40.000, aber nicht mehr als

70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen;

Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion =

3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den

Speiseplan und den Einkauf

Verwendungsvoraussetzungen

Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie der Hygiene

Aufgaben

Leitung der Verwaltung einer Güterwegmeisterei

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

Aufgaben

Führung und Beaufsichtigung der Mitarbeiter des Kanzleidiensts, des Kanzleihilfsdiensts sowie von Amtswarten; Protokollierung und Evidenthaltung von Aktenstücken; routinemäßige Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen

Verwendungsvoraussetzungen

Detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; Grundkenntnisse der EDV; erweiterte Fachkenntnisse auf Grund eines Handelsschulabschlusses oder einer Lehre jeweils mit Berufspraxis

Aufgaben

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine);

selbstständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten;

Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften;

zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung;

Zeiterfassung; Kundenbetreuung

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs

Aufgaben

Ausführung der für die Ausbildung zum juristischen, betriebswirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Referenten (LD 11) notwendigen Tätigkeiten

Verwendungsvoraussetzungen

Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung eines Universitätsstudiums

Aufgaben

Arbeit mit und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. durch Begleitung, Beratung, Förderung und Hilfe); Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Ausbildung zum diplomierten Behindertenpädagogen oder gleichwertige Qualifikation

Aufgaben

Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz nicht im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz

Aufgaben

Tätigkeit im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 15

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz)

Aufgaben

Leitung der Verwaltung einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

Aufgaben

Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege und entsprechende Sonderausbildung nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

Aufgaben

Tätigkeit nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung sowie der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Humanmedizin

Aufgaben

Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege und entsprechende Sonderausbildung nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 14

Aufgaben

Tätigkeit nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz); besondere Kenntnisse durch mindestens dreijährige krankenhausspezifische Tätigkeit

Aufgaben

Leitung der Verwaltung einer Berufsschule mit Internatsbetrieb;

leitende Funktion insbesondere im Bereich Finanzen und Personal (z.B. Einkauf, Aufsicht über die Stammdatenverwaltung);

Verantwortung über den Internatsbetrieb. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gemäß § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung; erfordert grundsätzlich Kenntnisse über den Schulbetrieb sowie das Verwaltungsgeschehen und notwendige Kenntnisse der Mitarbeiterführung

Aufgaben

Leitung einer Brückenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung; einschlägige Berufspraxis

Aufgaben

Überprüfung der Einhaltung der forstrechtlichen Bestimmungen für die Waldbewirtschaftung; Beratung und Unterstützung der Forstwirte; Verwendung insbesondere im Außendienst; Mitverantwortung für die zielgerichtete forstliche Bewirtschaftung, Erstellung von einfachen Gutachten

Verwendungsvoraussetzungen

Reifeprüfung an einer höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft und Staatsprüfung für den Försterdienst nach dem Forstgesetz

Aufgaben

Leitung einer Güterwegmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung; einschlägige Berufspraxis

Aufgaben

Leitung von Küchen von Kranken- und Pflegeanstalten sowie sonstiger

Küchen mit jährlich über 70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der

gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6

VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6

Verwendungsvoraussetzungen

Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie der Hygiene; Zusatzkenntnisse durch Diätküche

Aufgaben

Überprüfung, Kontrolle und Beratung in allen Angelegenheiten der Lebensmittelhygiene und der Einhaltung der sonstigen Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes und verwandter Gesetze

Verwendungsvoraussetzungen

Reifeprüfung an einer höheren Schule und Absolvierung des Ausbildungslehrgangs nach dem Lebensmittelgesetz

Aufgaben

Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit detailliertem Wissen im jeweiligen Bereich

Aufgaben

Leitung einer Strommeisterei, Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung; einschlägige Berufspraxis

Aufgaben

Ausschreibung und Aufsicht über die in Eigenregie oder durch Fremdfirmen durchgeführten Bauarbeiten anhand der vorgegebenen Baupläne; fallweise Projektierung; Verantwortung für die Einhaltung der projektgemäßen Abwicklung einschließlich der finanziellen Auswirkungen

Verwendungsvoraussetzungen

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer höheren Schule (ohne Berufspraxis) oder einer Lehre (mit mehrjähriger Berufspraxis)

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem ASchG

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Absolventen einer Höheren technischen Lehranstalt sowie Qualifikation nach dem AschG

Aufgaben

Planung, Übernahme und Durchführung von Betreuungs- und Erziehungstätigkeiten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen; Anleitung der Erzieher

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse auf Grund einer Erzieherausbildung nach dem II. Teil lit. B Z. 16 Oö. LVBV

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

Aufgaben

Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG

Aufgaben

Betreuung und Beratung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, drogen- und/oder alkoholabhängigen Personen sowie von sonstigen betreuungsbedürftigen Personen

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen Fachhochschulstudiums oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. JWG

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 13

Aufgaben

Leitung einer Autobahnmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz

Verwendungsvoraussetzungen

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem MTD-Gesetz

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung nach dem MTD-Gesetz und Absolvierung des Universitätslehrganges für leitendes Personal in gehobenen medizinisch-technischen Diensten oder eine vergleichbare Sonderausbildung

Aufgaben

Leitung einer Straßenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule sowie Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem Psychotherapiegesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Psychotherapeutenausbildung nach dem Psychotherapiegesetz; Eintragung in die Psychotherapeutenliste oder Diplom der Österreichischen Ärztekammer für Psychotherapie

Aufgaben

Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; erforderlichenfalls Kenntnisse in der Mitarbeiterführung

Aufgaben

Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Humanmedizin

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 12

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufs

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem Psychologengesetz

Verwendungsvoraus setzungen

Einschlägiges Universitätsstudium und sonstige Voraussetzungen nach dem Psychologengesetz

Aufgaben

Erstellung von Gutachten im jeweiligen Wissensgebiet

Verwendungsvoraussetzungen

Ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium bzw. Fachhochschulstudium oder die Reifeprüfung an einer der Verwendung entsprechenden HTL verbunden mit einer mehrjährigen Berufspraxis

Aufgaben

Wie Bauleiter gemäß LD 13, jedoch besondere Aufgaben auf Grund der Größe, der Bodenbeschaffenheit, der Komplexität oder der Art der Bauabwicklung; entsprechende Erfahrung notwendig

Verwendungsvoraussetzungen

Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung einer Universität oder Fachhochschule oder langjährige und breite einschlägige Berufspraxis

Aufgaben

Leitung des Bereichs Personal in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis, Kenntnisse in der Mitarbeiterführung

Aufgaben

Leitung einzelner Pflegebereiche in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege; Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG

Aufgaben

Leitung des Bereichs Wirtschaftsgüter in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung

Aufgaben

Referent (LD 14) in einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft mit Vorgesetztenfunktion; unmittelbare Unterstützung des Abteilungsleiters; Anlaufstelle für Kunden; Verhandlungstätigkeit

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen in den einschlägigen Bereichen, Verhandlungsgeschick und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; längere Berufspraxis

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen

Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege und Sonderausausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG

Aufgaben

Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer Krankenanstalt; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen einer Höheren technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 11

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufs; besondere Kenntnisse durch mindestens zehnjährige krankenhausspezifische Tätigkeit

Aufgaben

Referent (LD 14) in der Amtsleitung einer Bezirkshauptmannschaft für den Bereich des Dienstbetriebs und der Organisation der Bezirkshauptmannschaft; unmittelbare Unterstützung des Bezirkshauptmanns; Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes.

Der Aufgabenbereich entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Verwaltungs- und Wirtschaftsdienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen

Vertiefte Kenntnisse der "internen Verwaltungsaufgaben"; hohes Maß an Fähigkeiten und Kenntnissen in der Mitarbeiterführung; Niveau eines Absolventen einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen; mehrjährige Berufspraxis im Landesdienst

Aufgaben

Erstellung von medizinischen Gutachten; Durchführung z.B. von medizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der sanitätsrechtlichen Vorschriften; in der Regel Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufs sowie Absolvierung der Physikatsprüfung. Das Erfordernis der Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden.

Aufgaben

Erstellung von veterinärmedizinischen Gutachten; Durchführung z.B. von veterinärmedizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der veterinärrechtlichen Vorschriften; in der Regel Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Veterinärmedizin und tierärztliche Physikatsprüfung; Eintragung in die Tierärzteliste. Das Erfordernis der tierärztlichen Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden.

Aufgaben

Leitung und Koordination des Rechnungsdienstes einer Krankenanstalt, insbesondere Verantwortung für die Erstellung, Vollzug und Überwachung des Budgets; Aufsicht über die Gebührenverrechnung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung, Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraus setzungen

Vertiefte Kenntnisse des Rechnungsdienstes in einer Krankenanstalt;

Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung; Niveau eines Absolventen einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen;

mehrjährige Erfahrung im Rechnungsdienst

Aufgaben

Erstellung von forsttechnischen Gutachten, Durchführung z.B. von Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe des Forstgesetzes; in der Regel Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Forst- und Holzwirtschaft und Staatsprüfung für den höheren Forstdienst entsprechend den forstrechtlichen Bestimmungen

Aufgaben

Wahrnehmung der rechtlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Aufgaben (Bescheide, Förderungsfälle, Studien, Bauplanungen, -abwicklungen), für die

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse der Mitarbeiterführung

Aufgaben

Leitung und Koordination des technischen Betriebsdiensts einer großen Krankenanstalt nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraus-Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen einer Höheren technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung

Aufgaben

Leitung der Verwaltung einer Pflegeanstalt; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen

Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Pflegeanstalt; Niveau eines Absolventen einer allgemeinbildenden höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis

Aufgaben

Betreuung von Patienten in Krankenanstalten gemäß dem gesetzlichen Berufsbild; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Einschlägiges Universitätsstudium und ergänzende Ausbildung nach dem Psychologengesetz

Aufgaben

Tätigkeiten eines Sachverständigen (LD 12) in besonders schwierigen und komplexen Wissensgebieten bzw. große finanzielle Auswirkung

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 10

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeit im entsprechenden ärztlichen Sonderfach

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Humanmedizin; entsprechende Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des Berufs als Facharzt

Aufgaben

Leitung einer Organisationseinheit (größeren Gruppe von Bediensteten) einer Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis; eingehende Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung; hohes Maß an Verhandlungsgeschick

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 9

Aufgaben

Leitung einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften und Zentraldienststellen im jeweiligen Fachbereich; hohes Maß an Selbstständigkeit

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; Führungs und Verhandlungsgeschick sowie Berufspraxis; Erfahrung und Wissen in verschiedensten (Rechts)Gebieten, dadurch neben einem breiten Wissensspektrum hohes Maß an Flexibilität

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechenden ärztlichen Sonderfach

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Humanmedizin; Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des Berufs als Facharzt; spezielle Kenntnisse durch mindestens fünfjährige krankenhausspezifische fachärztliche Tätigkeit

Aufgaben

Eigenverantwortliche Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung im entsprechenden ärztlichen Sonderfach ohne Eingliederung in eine Abteilung oder ein Institut

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des Berufs als Facharzt; vertiefte Fachkenntnisse; mehrjährige Berufspraxis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 8

Leiter von Instituten für Hygiene und Mikrobiologie, medizinische und chemische Labordiagnostik, Nuklearmedizin, Pathologie und Radiologie (Primararzt)

AufgabenTätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraus-Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbstständigen Aus-

setzungenübung des Berufs als Facharzt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; mehrjährige

Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 7

Leiter von bettenführenden Abteilungen, von Instituten für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie Instituten für physikalische Medizin (Primararzt)

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des Berufs als Facharzt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 6

Aufgaben

Leitung einer abteilungsgleichen Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung;

Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten über- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung bzw. der übergeordneten Organisationseinheiten

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung, Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.

Aufgaben

Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung, die sowohl von der Anzahl der Mitarbeiter als auch der finanziellen Dimension als kleine Abteilung anzusehen ist.

Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung; erster Ansprechpartner für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Landesamtsdirektor und dem zuständigen Regierungsmitglied.

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung, Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 5

Abteilungsleiter

Aufgaben

Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder leichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung; erster Ansprechpartner für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Landesamtsdirektor und dem zuständigen Regierungsmitglied

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung, Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 4

Aufgaben

Leitung einer Bezirkshauptmannschaft;

Verantwortung gegenüber dem Landesamtsdirektor und dem jeweils zuständigen Abteilungsleiter des Amtes der Landesregierung;

Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften, Zentraldienststellen, teilweise über die Bundesländergrenzen hinaus (auch international)

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung, Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick

Aufgaben

Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung, die auf Grund der Anzahl der Mitarbeiter bzw. finanziellen Dimension als große Abteilung anzusehen ist.

Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung, erster Ansprechpartner für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Landesamtsdirektor und dem zuständigen Regierungsmitglied.

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung, Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 3

Leiter einer großen Abteilung (bzw. Abteilungsgruppe) mit besonderer Bedeutung

Aufgaben

Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung, die auf Grund der Anzahl der Mitarbeiter bzw. finanziellen Dimension als große Abteilung anzusehen ist. Zusätzliche Belastung durch die besondere Bedeutung der Abteilung.

Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung, erster Ansprechpartner für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Landesamtsdirektor und dem zuständigen Regierungsmitglied.

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Hohes Maß an Fachwissen; besondere Kenntnisse der internen Verwaltung; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung, Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 2

Leiter einer großen Abteilung (bzw. Abteilungsgruppe) mit besonderer strategischer Bedeutung

Aufgaben

Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung, die auf Grund der Anzahl der Mitarbeiter bzw. finanziellen Dimension als große Abteilung anzusehen ist. Zusätzliche Belastung durch die besondere strategische Bedeutung der Abteilung für den Amtsbetrieb. Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung, erster Ansprechpartner für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Landesamtsdirektor und dem zuständigen Regierungsmitglied.

Verwendungsvoraus setzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Hohes Maß an Fachwissen; besondere Kenntnisse der internen Verwaltung; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung, Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 1

Landesamtsdirektor

Aufgaben

Leitung des inneren Dienstes des Amtes der Oö. Landesregierung; Verantwortung für den einheitlichen und geregelten Geschäftsgang in sämtlichen Zweigen der Landesverwaltung; Kooperation mit Landesamtsdirektoren anderer Bundesländer, zentraler strategischer Bundesdienststellen und Dienststellen anderer Länder sowie Regionen; Koordination der strategischen Gesamtziele der Landesregierung und damit letztverantwortlich der Landesregierung gegenüber

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung des Universitätsstudiums der Rechtswissenschaften. Neben einem breiten, zugleich aber intensiven Fachwissen zentrale Kenntnisse der Amtsführung, der internen Verwaltung sowie der Mitarbeiterführung; das für einen Beamten auf höchster Ebene notwendige breite Wissen über Zusammenhänge und Abhängigkeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.