# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Tourismusgemeinden- und Tourismusregionsverordnung 2000 geändert wird

Nr. 57

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Tourismusgemeinden- und Tourismusregionsverordnung 2000 geändert wird

Auf Grund des § 4 Abs. 3 Oö. Tourismus-Gesetz 1990, LGBl. Nr. 81/1989, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 15/1997, wird verordnet:

Artikel I

Die Anlage zur Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Gemeinden in Ortsklassen eingestuft, Tourismusgemeinden zu gemeinsamen Tourismus(Kur-)verbänden zusammengeschlossen und Tourismusregionen errichtet werden (Oö. Tourismusgemeinden- und Tourismusregionsverordnung 2000), LGBl. Nr. 99/1999, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 39/2001 wird wie folgt geändert:

1. Im Abschnitt I erhält die Z. "3.1.2." die Bezeichnung "3.1.3."

und die Z. "3.1.3." die Bezeichnung "3.1.4."; nach Z. 3.1.1. wird folgende Z. 3.1.2. eingefügt:

"3.1.2.Tourismusverband Steyrtal

Sitz: Steinbach an der Steyr

(Tourismusgemeinden)(Ortsklasse)

Grünburg C

Molln C

Steinbach an der Steyr C"

2.Im Abschnitt I Z. 3.2. entfallen die Gemeinden-

und Ortsklassenbezeichnungen "Grünburg ..... C", "Molln ..... C"

und "Steinbach an der Steyr ..... C".

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

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Landesrat