# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden, geändert wird

Nr. 70

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden, geändert wird

Auf Grund des § 11 Abs. 1 und 2 des Oö. Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 60/1997, wird verordnet:

§ 1

Die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 28. April 1997, LGBl. Nr. 92, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden, wird wie folgt geändert:

Anhang 1

Lehrplan der Fachschule

Fachrichtung Landwirtschaft

Stundentafel

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Unterrichtsgegenstände

Wochenstundenzahl

(Pflichtgegenstände)

Schulstufe

Aktuelle Fachgebiete-1-

Anhang 2

Lehrplan der Fachschule

Fachrichtung Landwirtschaft

Sonderform - "Fachschule für Erwachsene"

Stundentafel

Organisationsform "Abendschule" (Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Unterrichtsgegenstände

(Pflichtgegenstände)

Gesamtstundenzahl

Religion8

Pflanzenbau70

Waldwirtschaft20

Obstbau12

Tierhaltung70

Landtechnik und Baukunde70

Betriebswirtschaft und Buchführung70

Marketing und Wirtschaftskunde20

Praktischer Unterricht**)

Allgemeine Landwirtschaft

Fach-EDV, Pflanzenbau, Tierhaltung,

Betriebswirtschaft und Buchführung140

Wahlpflichtfächer:

Metallbearbeitung, Holzbearbeitung,

Maschinenpflege, Waldwirtschaft,

Obstbau u.a. Schulautonome Stunden*)60

Gesamtstundenzahl540

Freigegenständemax. 60

*) Unterricht in max. einem Drittel der Unterrichtsgegenstände in

zwei Schülergruppen

**) Unterricht in Schülergruppen

***) alle Pflicht- und Freigegenstände des Lehrplanes der Fachschule

FR Landwirtschaft möglich

Anhang 3

Lehrplan der Fachschule

Fachrichtung hauswirtschaft

Stundentafel

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Unterrichtsgegenstände

Wochenstundenzahl

(Pflichtgegenstände) 1. Jhg.2. Jhg.

Religion22

Deutsch21

Mathematik21

Informatik (EDV)*)11

Politische Bildung und Berufskunde11

Gesundheitslehre10

Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung11

Maschinschreiben00

Rechtskunde00

Leibesübungen22

Musische Bildung11

Kinderpflege und Erziehungslehre01

Haushaltskunde und -führung11

Ernährungslehre und Küchenführung22

Textilkunde11

Ökologischer Gartenbau11

Landwirtschaft10

Betriebswirtschaft und Buchführung11

Wirtschafts- und Marktkunde01

Lebende Fremdsprache21

Praktischer Unterricht*)

Haushaltsführung und Werken

Kochen und Küchenführung1010

Textilverarbeitung

Gartenarbeit und kreatives Gestalten

Schulautonome Stunden**)69

Summe3838

Freigegenstände

Lebende Fremdsprache11

Informatik (EDV)*)11

Chorgesang/Spielmusik***)11

Aktuelle Fachgebiete11

*) Unterricht in Schülergruppen

**) Unterricht in 50 v.H. der Unterrichtsstunden in Schülergruppen

möglich

***) Alle Klassen einer Schule sind zusammenzufassen

Erste-Hilfe-Kurs in Blockform: 8 Doppelstunden in der 2. Schulstufe Krankenhilfekurs in der 2. Schulstufe

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