# Verordnung

# der Oö. Landesregierung, womit der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz festgesetzt wird (Oö. Einheitssatz-Verordnung 2002)

Nr. 120

Verordnung

der Oö. Landesregierung, womit der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz festgesetzt wird (Oö. Einheitssatz-Verordnung 2002)

Auf Grund des § 20 Abs. 5 erster Satz der Oö. Bauordnung 1994, LGBl. Nr. 66, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 90/2001 wird verordnet:

§ 1

Der Einheitssatz für die Berechnung des Beitrags zu den Kosten der Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen des Landes und der Gemeinden wird nach den Durchschnittskosten der Herstellung einer öffentlichen Verkehrsfläche mit mittelschwerer Befestigung (Tragkörper und Verschleißbelag) einschließlich der Niveauherstellung und der Oberflächenentwässerung mit 50,87 Euro pro Quadratmeter festgesetzt.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) Zugleich tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, womit der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz festgesetzt wird (Oö. Einheitssatz-Verordnung 1998), LGBl. Nr. 99/1998, außer Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiesl

Landeshauptmann-Stellvertreter