# Verordnung

# der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland und der Gemeinde Baumgartenberg

Nr. 138

Verordnung

der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland und der Gemeinde Baumgartenberg

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt

geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 90/2001, wird verordnet:

§ 1

(1) Die Grenzen der Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland und der Gemeinde Baumgartenberg, politischer Bezirk Perg, werden wie folgt geändert:

(2) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufs der Grenze zwischen der Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland und der Gemeinde Baumgartenberg ist in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Ackerl

Landesrat

Anlagen