# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Benennung der Zentralen Stelle des Systems der Kleinwasserkraftzertifikate

Nr. 2 Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Benennung der Zentralen Stelle zur Verwaltung des Systems der Kleinwasserkraftzertifikate

Auf Grund des § 63 Abs. 2 des Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2001 (Oö. ElWOG 2001), LGBl. Nr. 88, wird verordnet:

§ 1

Benennung der Zentralen Stelle

Die Elektrizitäts-Control Österreichische Gesellschaft für die Regulierung in der Elektrizitätswirtschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wien wird als Zentrale Stelle zur Verwaltung des Systems der Kleinwasserkraftzertifikate nach den Bestimmungen d

er §§ 61 bis 65

Oö. ElWOG 2001 beauftragt.

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.