# Verordnung

# der Oö. Landesregierung betreffend die Einreihung von Verwendungen in den oö. Gemeinden (mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut) und Gemeindeverbänden

# (Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung - Oö. G-EV)

Nr. 53

Verordnung

der Oö. Landesregierung betreffend die Einreihung von Verwendungen

in den oö. Gemeinden (mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut)

und Gemeindeverbänden

(Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung - Oö. G-EV)

Auf Grund der §§ 183, 184 Abs. 2, 186 Abs. 3 und 187 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (Oö. GDG 2002), LGBl. Nr. 52, wird verordnet:

§ 1

Bewertungskriterien

(1) Bei der Bewertung sind die im § 184 Oö. GDG 2002 angeführten Bewertungskriterien in folgenden Abstufungen zu berücksichtigen. Für die einzelnen Kriterien bzw. Abstufungen sind insbesondere folgende Merkmale charakteristisch.

(2) Fachwissen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 1 Oö. GG 2001):

AbstufungenMerkmale

Fachkenntnissedurch zusätzliche Ausbildung (z.B. Matura)

erweiterte Fachkenntnisse sind erforderlich.

Kenntnissemittelte Kenntnisse, die das Kön-nen und Verstehen von Techniken,

Methoden und Zusammenhängen sowie wissenschaftlicher Theorien und Grundsätze ermöglichen, sind erforderlich.

Kenntnisse oder das Wissen zur Beherrschung komplexer

Arbeitsgebiete sind erforderlich.

(3) Managementwissen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 2 Oö. GG 2001):

AbstufungenMerkmale

(4) Umgang mit Menschen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 3 Oö. GG 2001):

Abstufungen Merkmale

(5) Denkrahmen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 4 Oö. GG 2001):

Abstufungen Merkmale

1.Strikte RoutineEinfache und detaillierte Anwei-sungen

bestimmen das Denken.

2.RoutineStandardisierte Routineabläufe und genaue Anweisungen

bestimmen das Denken.

3.TeilroutineGeringfügig verschiedenartige Verfahrensweisen

unter Verwen-dung von Präzedenzfällen sowie vorgegebenen Methoden

und Normen bestimmen das Denken.

4.Methoden und Wesentlich verschiedenartige

NormenVerfahrensweisen unter Verwen-dung von bekannten

Methoden und Normen bestimmen das Denken.

5.Grundsätze und Klar definierte Grundsätze und

ZieleRichtlinien sowie vorgegebene Ziele in Teilbereichen

bestimmen das Denken.

6.Grob definierte Grob definierte Unternehmens-

Grundsätze, oder Organisationsrichtlinien und

Zielsetzungenspezifizierte Unternehmens- oder

Organisationsziele bestimmen das Denken.

7.Gesamt-Grundsätze der allgemeinen

strategisch Unternehmens- oder Organisa-

orientierttionspolitik und Gesamtziele bestimmen das

Denken.

(6) Denkanforderung (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit §

22 Abs. 2 Z. 5 Oö. GG 2001):

Abstufungen Merkmale

1.WiederholendIdentische Situationen, deren Lösung eine

einfache Auswahl aus dem Gelernten erfordert, sind zu bewältigen.

2.ÄhnlichÄhnliche Situationen, deren Lösung eine sorgfältige

Unter-scheidung und Auswahl aus dem Gelernten erfordern, sind zu

bewältigen.

3.UnterschiedlichUnterschiedliche Situationen, die eine

Problemanalyse und Suche nach Lösungswegen im Rahmen des gesicherten

Standes des Wissens erfordern, sind zu bewältigen.

4.AdaptivKomplexe Situationen, die eine Analyse,

Interpretation, Bewertung und besonders ausgeprägte Urteilsfähigkeit erfordern, sind zu bewältigen; Strategien sind zu entwickeln.

(7) Handlungsfreiheit (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 6 Oö. GG 2001):

Abstufungen Merkmale

(8) Dimension nach finanziellen Auswirkungen des Verwaltungshandelns pro Jahr (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 7 Oö. GG 2001):

Abstufungen Merkmale

1.Minimalbis 255.000 Euro

2. Sehr klein bis 450.000 Euro

3. Klein bis 2,250.000 Euro

4. Mittel bis 4,500.000 Euro

5. Groß bis 22,500.000 Euro

6. Sehr groß bis 45,000.000 Euro

7. Besonders groß bis 450,000.000 Euro

8. Total bis 4.500,000.000 Euro

(9) Einfluss auf Ergebnisse (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung

mit § 22 Abs. 2 Z. 9 Oö. GG 2001):

Abstufungen Merkmale

1.GeringErbringung von Leistungen in Form der Erlangung,

Registrierung und Weitergabe von Informationen, die von anderen zur Erreichung von bestimmten Endergebnissen benutzt werden.

(1) Unter Berücksichtigung dieser Bewertungsgrundsätze werden folgende Verwendungen gemäß § 183 Oö. GDG 2002 den einzelnen Funktionslaufbahnen (GD)

zugeordnet:

GD Funktion

25

24

23

22

21

19

18

17

16

15

14

13

12

11

10

(2) Die im Abs. 1 aufgezählten Verwendungen werden hinsichtlich ihrer wesentlichen Aufgaben und allfälligen Verwendungsvoraussetzungen in der Anlage näher umschrieben. Soweit für die Zuordnung von Verwendungen zu den einzelnen Funktionslaufbahnen eine Einwohnerzahl festgelegt ist, ist die Zahl jener Personen maßgeblich, die zum Stichtag für die jeweils letzte Gemeinderatswahl die aus Anlass des Auslaufens einer Funktionsperiode stattgefunden hat, einen Wohnsitz in der Gemeinde haben.

(3) Wenn durch eine Option gemäß § 165a

Oö. Gemeindebedienstetengesetz-Novelle 2002 keine wesentliche Änderung in der bisherigen Verwendung

eintritt, kann von den im Anhang genannten Verwendungsvoraussetzungen abgesehen werden, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

§ 3

Befristete Ausbildungslaufbahnen

(1) Die Verwendungen "Maturant/in in Ausbildung" (GD 19) und "Universitätsabsolvent/in in Ausbildung" (GD 16) dürfen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die Dauer von 24 Monaten nicht übersteigen. Länger als drei Monate dauernde Karenzurlaube oder sonstige Abwesenheiten vom Dienst hemmen den Ablauf dieser Frist. Liegt die Abwesenheit vorwiegend im dienstlichen Interesse, kann bestimmt werden, dass der Fristenlauf nicht gehemmt wird.

(2) Wird das Ausbildungsziel nicht erreicht und wird das Dienstverhältnis trotzdem fortgesetzt oder steht kein entsprechender Dienstposten zur Verfügung, kann die Frist des Abs. 1 um höchstens zwölf Monate verlängert werden. Das Ausbildungsziel ist erreicht, wenn die letzte Dienstbeurteilung auf "entsprechend" gemäß § 150 Abs. 1 Z. 1 Oö. GDG 2002 lautet und die vorgeschriebene Dienstausbildung erfolgreich absolviert wurde.

(3) Nach Ablauf der Frist des Abs. 1 bzw. Abs. 2 ist im Fall der Fortsetzung des Dienstverhältnisses der (die) bisherige "Maturant/in in Ausbildung" bzw. der (die) bisherige "Universitätsabsolvent/in in Ausbildung" höherwertig zu verwenden und dieser Verwendung entsprechend einzureihen. Dies ist beim (bei der) bisherigen "Maturant/in in Ausbildung" zumindest die GD 18, beim (bei der) bisherigen "Universitätsabsolvent/in in Ausbildung" zumindest die GD

Für die Oö. Landesregierung:

Ackerl

Landesrat

Anlage

Anlage zu § 2

der

Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 25

1. Reinigungskraft

AufgabenVornahme von allgemeinen Reinigungsarbeiten

Verwendungs-

voraussetzungenGrundkenntnisse über Wirkung und Anwendung

von Reinigungsmitteln und -geräten

2. Hilfsarbeiter/in

AufgabenVornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von

Gegenständen, Küchenhilfs-

dienst, einfache Gartenarbeiten (z.B. Rasen mähen, Laub

kehren); teilweise

Reinigungsarbeiten

Verwendungs-

voraussetzungenGrundkenntnisse über die verwendeten Geräte

und Materialien

3. Kanzleihilfskraft, Amtswart/in

AufgabenEmpfang, Übernahme, Verteilung, Transport und

Versendung von Akten/Poststücken;

Botengänge sowie unterstützende Dienstleistungen (z.B.

Herstellung von Kopien)

Verwendungs-

voraussetzungenGrundkenntnisse der Kanzleiordnung und der

EDV

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 24

1. Reinigungskraft im Pflegebereich

AufgabenVornahme von Reinigungsarbeiten in Alten- und

Pflegeheimen im zeitlich überwiegen-

den Ausmaß im Pflegebereich; regelmäßiger, unmittelbarer

Kontakt mit Heimbewoh-

nern

Verwendungs-Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von

Reinigungsmitteln und -geräten;

voraussetzungenGrundkenntnisse der Hygiene

2. Telefonist/in

AufgabenEntgegennahme bzw. Weiterleitung von Telefonaten,

Herstellung von Telefonver-

bindungen, Erteilung von einfachen Auskünften

Verwendungs-entsprechende Kenntnisse über Bedienung der

Telefonanlage

voraussetzungen(inklusive allgemeine EDV-Kenntnisse)

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 23

1. Angelernte/r Arbeiter/in

AufgabenVornahme manueller Tätigkeiten in Verwendungen, die

keinen Lehrabschluss voraus-

setzen; Facharbeiten werden nur unter Anleitung ausgeübt

Verwendungs-

voraussetzungengrundsätzliches handwerkliches Geschick

2. Straßenarbeiter/in

AufgabenEinfache Ausbesserungs- und Erhaltungsarbeiten z.B. an

Straßen, Verkehrsleitein-

richtungen unter Anleitung und in der Regel innerhalb einer

Arbeitsgruppe; Reinigungs-

arbeiten und fallweise Streckendienstfahrten

Verwendungs-

voraussetzungengrundsätzliches handwerkliches Geschick

3. Portier/in

AufgabenAnlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines

Gebäudes; Ein- und Ausgangs-

kontrolle; Telefonvermittlung

Verwendungs-

voraussetzungenKommunikationsfreudigkeit, freundliches

Auftreten

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 22

1. Hausarbeiter/in Aufgabenselbständige Durchführung diverser

Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten im

Bereich der Gebäudeverwaltung

Verwendungs-

voraussetzungengrundsätzliches handwerkliches Geschick 2.

Kläranlagenhelfer/in AufgabenMithilfe beim Betrieb einer

Abwasserreinigungsanlage von 500 bis 2.000 EGW unter

Anleitung durch einen Klärwärter

Verwendungs-

voraussetzungenKlärwärter-Grundkurs oder gleichwertige

Ausbildung 3. Kindergarten(Hort)helfer/in AufgabenUnterstützung

des Fachpersonals bei der Beaufsichtigung, Erziehung und Betreuung

von Kindern

Verwendungs-

voraussetzungenpädagogisches Geschick im Umgang mit

Kindern; hauswirtschaftliche Grundkenntnisse 4. Schulhelfer/in

AufgabenUnterstützung von Kindern mit Behinderung bei der

Bewältigung des Schulalltags in

Allgemeinen Sonderschulen und Integrationsklassen

Verwendungs-

voraussetzungenpädagogisches Geschick im Umgang mit

Kindern; gute Umgangsformen 5. Kanzleibedienstete/r Aufgaben

Protokollierung, Evidenthaltung sowie routinemäßige Zuordnung

von Aktenstücken

und Posteingangsstücken

Verwendungs-

voraussetzungenGrundkenntnisse der EDV und der

Kanzleiordnung FUNKTIONSLAUFBAHN GD 21

1. Schulwart/in AufgabenBeaufsichtigung, Wartung und Pflege

(Reinigung) von Schulgebäuden und der dazu-

gehörigen Liegenschaft

Verwendungs-

voraussetzungengrundsätzliches handwerkliches Geschick;

kein erlernter Beruf gefordert

2. Badewart/in 2. Badewart/in AufgabenGewährleistung eines

sicheren und hygienischen Badebetriebs

Verwendungs-Erste-Hilfe-Ausbildung; Rettungsschwimmer-

Prüfung; ev. Bademeister-Ausbildung;

voraussetzungenSchulung für den sicheren Umgang mit den für

den Badebetrieb erforderlichen

Chemikalien

3. Kraftwagenlenker/in Aufgabenüberwiegender Einsatz als Lenker

von Kraftfahrzeugen; Wartung und Pflege von Kfz

Verwendungs-

voraussetzungenLenkerberechtigung für das jeweilige

Fahrzeug; Berufspraxis

4. Klärwärter/in AufgabenBetrieb und Wartung einer

Abwasserreinigungsanlage bis 500 EGW

Verwendungs-

voraussetzungenKlärwärter-Grundkurs oder gleichwertige

Ausbildung

5. Heimhelfer/in AufgabenSchreiben von Diktaten (persönlich oder

vom Band) mittels Textverarbeitung

(allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges

Verfassen einfacher Standard-

briefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften;

fallweise Erteilung einfacher

Telefonauskünfte

6. Mitarbeiter/in im Schreibdienst

Verwendungs-Niveau einer Lehrabschlussprüfung als

Bürokaufmann oder eines verwandten Lehr-

voraussetzungenberufs

7. Mitarbeiter/in im Verwaltungsdienst

AufgabenTätigkeiten im mittleren Kanzlei- und Verwaltungsdienst,

insbesondere selbständiges

Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten;

fallweise Erteilung einfacher

Auskünfte; fallweise Schreiben von Diktaten (persönlich

oder vom Band)

Verwendungs-Niveau einer Lehrabschlussprüfung als

Bürokaufmann oder eines verwandten Lehr-

voraussetzungenberufs; EDV-Kenntnisse

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 20

1. Kanzleikraft mit Vorgesetztenfunktion

AufgabenFührung und Beaufsichtigung einzelner Mitarbeiter des

Kanzleidienstes, des Kanzlei-

hilfsdienstes bzw. von Amtswarten; Protokollieren und

Evidenthaltung von Akten-

stücken; Zuordnung von Aktenstücken und

Posteingangsstücken; fallweise Material-

verwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen

Verwendungs-

voraussetzungendetaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung;

EDV-Kenntnisse 2. Kassier/in

AufgabenAbwicklung des Zahlungsverkehrs

Verwendungs-Niveau eines Hauptschulabsolventen; zusätzlich

angeeignetes Fachwissen;

voraussetzungenhohe Genauigkeit

3. Mitarbeiter/in im Verwaltungsdienst mit zusätzlicher Verwendung

AufgabenTätigkeiten im mittleren Kanzlei- und

Verwaltungsdienst, insbesondere selbständiges

Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten;

fallweise Erteilung einfacher

Auskünfte; darüber hinaus regelmäßig zusätzliche

Sachbearbeitertätigkeiten im erheb-

lichen Umfang; fallweise Schreiben von Diktaten (persönlich

oder vom Band)

Verwendungs-Niveau einer Lehrabschlussprüfung als

Bürokaufmann oder eines verwandten Lehr-

voraussetzungenberufs, gute EDV-Kenntnisse

4. Pflegehelfer/in AufgabenTätigkeiten nach dem GuKG

Verwendungs-

voraussetzungenFachkenntnisse nach dem GuKG

5. Altenbetreuer/in

AufgabenUnterstützung bei der Betreuung pflegebedürftiger

Personen und bei der Weiter-

führung des Haushalts

Verwendungs-

voraussetzungenFachkenntnisse auf Grund gesetzlich

vorgeschriebener Ausbildung FUNKTIONSLAUFBAHN GD 19

1. Facharbeiter/in

AufgabenEinsatz im erlernten oder in einem verwandten

Lehrberuf

Verwendungs-Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss.

Der Lehrabschluss kann durch

voraussetzungenAblegung der Facharbeiter-Aufstiegsprüfung

ersetzt werden. Dem einschlägigen Lehr-

abschluss ist ein Lehrabschluss in einem verwandten Beruf

(Lehrberufsliste iVm § 7

BAG) sowie ein Lehrabschluss nach dem Oö. Land- und

forstwirtschaftlichen Berufs-

ausbildungsgesetz 1991 gleichzuhalten 2. Klärwärter/in

AufgabenMithilfe beim Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage

von 2.000 bis 10.000 EGW

Verwendungs-Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss

(Chemiewerker/-laborant,

voraussetzungenMechaniker, Schlosser, Elektriker oder

Installateur);

Klärwärter-Grundkurs oder gleichwertige Ausbildung

3. Leitende/r Klärwärter/in AufgabenLeitung (Betrieb und Wartung)

einer Abwasserreinigungsanlage von 500 bis 2.000

EGW

Verwendungs-Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss

(Chemiewerker/-laborant,

voraussetzungenMechaniker, Schlosser, Elektriker oder

Installateur);

Klärwärter-Grundkurs oder gleichwertige Ausbildung

4. Ausbildungsmaturant/in AufgabenAusführung von für die

Ausbildung zum Referenten (GD 14) notwendigen Tätigkeiten

Verwendungs-Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer

allgemeinbildenden oder berufs-

voraussetzungenbildenden höheren Schule

5. Sekretär/in für leitende Bedienstete der GD 10 und GD 9 (bzw. für

Bürgermeister vergleichbarer Gemeinden)

AufgabenSchreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band)

mittels Textverarbeitung (allen-

falls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen

einfacher Standardbriefe;

Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung

von Telefonauskünften;

Kundenbetreuung

Verwendungs-Niveau einer Lehrabschlussprüfung als

Bürokaufmann oder eines verwandten Lehr-

voraussetzungenberufs 6. Beamter/in des Exekutivdienstes in

der Grundausbildung

AufgabenGrundausbildung eines Beamten für die Durchführung

von behördlichen und nicht-

behördlichen Aufgaben im eigenen und übertragenen

Wirkungsbereich im Rahmen

der Aufgabenstellung eines Gemeindewachkörpers oder einer

Gemeindewache

Verwendungs-

voraussetzungenEignung für die Teilnahme am

Grundausbildungslehrgang für Exekutivbeamte FUNKTIONSLAUFBAHN GD 18

1. Vorarbeiter/in AufgabenLeitung einer Arbeitsgruppe (mindestens

3 ständig zugeteilte Bedienstete);

selbständige Durchführung von Facharbeiten und Überwachung

der Tätigkeit der

zugeteilten Bediensteten

Verwendungs-

voraussetzungenFachkenntnisse durch einschlägigen

Lehrabschluss

2. Klärfacharbeiter/in AufgabenMitarbeit auf einer

Abwasserreinigungsanlage über 10.000 EGW

Verwendungs-Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss

(Chemiewerker/-laborant,

voraussetzungenMechaniker, Schlosser, Elektriker oder

Installateur);

Ausbildung zum Klärfacharbeiter

3. Leitende/r Klärfacharbeiter/in

AufgabenLeitung (Betrieb und Wartung) einer

Abwasserreinigungsanlage von 2.000 bis

10.000 EGW

Verwendungs-Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss

(Chemiewerker/-laborant,

voraussetzungenMechaniker, Schlosser, Elektriker oder

Installateur);

Ausbildung als Klärfacharbeiter

4. Buchhalter/in AufgabenBuchführung; Führung der

Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung

und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle;

Vorarbeiten für den

Rechnungsabschluss bzw. für den Voranschlag

Verwendungs-Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-

Kenntnisse; Niveau eines Handels-

voraussetzungenschulabsolventen; einschlägiger

Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit

5. Sachbearbeiter/in AufgabenTätigkeit im Verwaltungs- und

Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

a) das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die

Durchführung behördlicher

Ermittlungsverfahren, das Erlassen von

Verfahrensanordnungen sowie standardi-

sierter Bescheide (Strafverfügungen, einfache

Bewilligungen und Legitimationen),

b) die Bearbeitung von Anträgen bzw. Ansuchen oder

c) mit lit. a und b vergleichbare, standardisierte

Tätigkeiten im hoheitlichen oder

privatwirtschaftlichen Bereich der Gemeinde.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des

Verwaltungsfachdienstes (ein-

schließlich Rechnungsfachdienst) gemäß Dienstzweig C/1 der

Anlage zur Oö. Gemein-

debeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. dem Verwaltungs- und

Wirtschaftsfach-

dienst gemäß II. Teil lit. c Z. 19 Oö. LVBV.

Verwendungs-Niveau eines Hauptschulabsolventen und

entsprechendes Fachwissen durch einschlä-

voraussetzungengigen Lehrabschluss oder berufliche

Erfahrung

6. Sekretär/in für leitende Bedienstete der GD 8 bis 5 Aufgaben

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels

Textverarbeitung (allen-

falls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen

von Standardbriefen; Aus-

füllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung

von Telefonauskünften; zu-

sätzliche Hilfestellung im Bereich der Büroabwicklung;

Zeiterfassung; Kundenbetreuung

Verwendungs-Niveau einer Lehrabschlussprüfung als

Bürokaufmann oder eines verwandten Lehr-

voraussetzungenberufs

7. Medizinisch-technische Fachkraft (MTF) AufgabenTätigkeiten

nach dem MTF-SHD-Gesetz

Verwendungs-

voraussetzungenFachkenntnisse nach dem MTF-SHD-Gesetz

8. Küchenleiter/in in kleinen Küchen AufgabenLeitung von Küchen

von Alten- und Pflegeheimen mit jährlich bis zu 40.000 Verpflegs-

tagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen;

Gewichtung: 1 Frühstücks-

portion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1

Abendessensportion = 2/6 VT);

Verantwortung für den Speiseplan und den Einkauf

Verwendungs-Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der

Mitarbeiterführung sowie in der Hygiene;

voraussetzungenZusatzausbildung gemäß § 13 der Oö. Alten-

und Pflegeheimverordnung 9. Altenfachbetreuer/in AufgabenBetreuung

pflegebedürftiger Menschen

Verwendungs-

voraussetzungenFachkenntnisse auf Grund gesetzlich

vorgeschriebener Ausbildung

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 17 1. Betriebsleiter/in (Klärwärter/in)

AufgabenLeitung (Betrieb und Wartung) einer

Abwasserreinigungsanlage über 10.000 EGW

Verwendungs-Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss

(Chemiewerker/-laborant,

voraussetzungenMechaniker, Schlosser, Elektriker oder

Installateur);

Ausbildung als Klärfacharbeiter 2. Partieführer/in

AufgabenBeaufsichtigung und Leitung einer Bedienstetengruppe

(etwa 10 Bedienstete), der Fach-

arbeiter angehören

Verwendungs-Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss;

voraussetzungenKenntnisse in der Mitarbeiterführung;

Meisterprüfung oder Fachschule; diese Voraussetzungen

können durch eine mehr-

jährige Berufspraxis oder eine gleichwertige Ausbildung

ersetzt werden. 3. Bauhofleiter/in / Betriebsleiter/in

Aufgabenbetriebliche, wirtschaftliche und personelle Führung

des Bauhofes / Betriebes mit

mindestens 7 bis 14 ständigen Mitarbeitern

Verwendungs-Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss;

voraussetzungenKenntnisse in der Mitarbeiterführung;

Meisterprüfung oder Absolvierung einer Baufachschule,

Bauhandwerkerschule oder

Werkmeisterschule; diese Voraussetzungen können durch eine

mehrjährige Berufs-

praxis oder eine gleichwertige Ausbildung ersetzt werden.

4. Qualifizierte/r Buchhalter/in AufgabenBuchführung; Führung der

Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Über-

wachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle;

Voranschlags- bzw. Rechnungs-

abschlussarbeiten; Anordnungskontrolle

Verwendungs-vertiefte Kenntnisse der

Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines

voraussetzungenHandelsschulabsolventen; einschlägiger

Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe

Genauigkeit und Selbständigkeit 5. Qualifizierte/r

Sachbearbeiter/in

AufgabenTätigkeit im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu

gehört insbesondere

a)das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die

Durchführung behörd-

licher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von

Verfahrensanordnungen sowie teil-

weise nicht standardisierter Bescheide (z.B.

Strafverfügungen, einfache Straf-

erkenntnisse); die Erteilung von Bewilligungen;

b)die Bearbeitung von Anträgen bzw. Ansuchen oder

c)mit lit. a und b vergleichbare, überwiegend

standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen

oder privatwirtschaftlichen Bereich der Gemeinde.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des

Verwaltungsfachdienstes (ein-

schließlich Rechnungsfachdienst) gemäß Dienstzweig C/1 der

Anlage zur Oö. Gemein-

debeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. dem Verwaltungs- und

Wirtschaftsfach-

dienst gemäß II. Teil lit. c Z. 19 Oö. LVBV.

Hohes Maß an Selbständigkeit in Routinefällen, in den

übrigen Fällen Durchführung

anspruchsvoller Arbeiten je nach Notwendigkeit unter

Anleitung und Aufsicht eines

Vorgesetzten.

Verwendungs-Niveau eines Hauptschulabsolventen und

entsprechendes Fachwissen durch einschlä-

voraussetzungengigen Lehrabschluss oder Berufspraxis;

genaue Kenntnisse der in Betracht kommen-

den Vorschriften und Gesetze 6. Erzieher/in

AufgabenBetreuung und Erziehung von Jugendlichen nach

vorgegebenem Erziehungs- und

Betreuungsauftrag

Verwendungs-Erzieherausbildung gemäß dem II. Teil lit. c Z.

26 Oö. LVBV; bei Werkstättenerziehern

voraussetzungenzusätzlich entsprechende Qualifikation eines

Facharbeiters gemäß GD 19 FUNKTIONSLAUFBAHN GD 16

1. Bauhofleiter/in / Betriebsleiter/in

Aufgabenbetriebliche, wirtschaftliche und personelle Führung

des Bauhofes / Betriebes mit

mindestens 15 bis 24 ständigen Mitarbeitern

Verwendungs-Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss;

voraussetzungenKenntnisse in der Mitarbeiterführung;

Meisterprüfung oder Absolvierung einer Baufachschule,

Bauhandwerkerschule oder

Werkmeisterschule 2. Kanzleileiter/in

AufgabenFührung und Beaufsichtigung der Mitarbeiter des

Kanzleidienstes, des Kanzleihilfs-

dienstes sowie von Amtswarten; Protokollierung und

Evidenthaltung von Aktenstücken;

routinemäßige Zuordnung von Aktenstücken und

Posteingangsstücken; fallweise

Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen

Verwendungs-detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung;

Grundkenntnisse der EDV; erweiterte Fach-

voraussetzungenkenntnisse auf Grund eines

Handelsschulabschlusses oder einer Lehre jeweils mit

Berufspraxis 3. Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in mit

besonderer Funktion

AufgabenTätigkeit im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu

gehört insbesondere

a)das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die

Durchführung behördlicher

Ermittlungsverfahren, das Erlassen von

Verfahrensanordnungen sowie nicht stan-

dardisierter Bescheide; die Erteilung von

Bewilligungen;

b)die Bearbeitung von Anträgen bzw. Ansuchen oder

c)mit lit. a und b vergleichbare, überwiegend

standardisierte Tätigkeiten im hoheit-

lichen oder privatwirtschaftlichen Bereich der

Gemeinde.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des

Verwaltungsfachdienstes (ein-

schließlich Rechnungsfachdienst) gemäß Dienstzweig C/1 der

Anlage zur Oö. Gemein-

debeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. dem Verwaltungs- und

Wirtschaftsfach-

dienst gemäß II. Teil lit. c Z. 19 Oö. LVBV.

Hohes Maß an Selbständigkeit, nicht nur in Routinefällen.

Verwendungs-Niveau eines Hauptschulabsolventen und

entsprechendes Fachwissen durch einschlä-

voraussetzungengigen Lehrabschluss oder Berufspraxis;

genaue Kenntnisse der in Betracht kommen-

den Vorschriften und Gesetze 4. Universitätsabsolvent/in in

Ausbildung

AufgabenAusführung der für die Ausbildung zum juristischen,

betriebswirtschaftlichen, wissen-

schaftlichen oder technischen Referenten (GD 11)

notwendigen Tätigkeiten

Verwendungs-

voraussetzungenspezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung

eines Universitätsstudiums 5. Behindertenpädagoge/in

AufgabenArbeit mit und für Menschen mit besonderen

Bedürfnissen (z.B. durch Begleitung,

Beratung, Förderung und Hilfe)

Verwendungs-

voraussetzungenAusbildung zum diplomierten

Behindertenpädagogen oder gleichwertige Qualifikation 6.

Küchenleiter/in in mittelgroßen Küchen

AufgabenLeitung von Küchen von Alten- und Pflegeheimen mit

jährlich mehr als 40.000, aber

nicht mehr als 70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der

gewichteten Essensportionen;

Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1

Mittagessensportion = 3/6 VT und

1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den

Speiseplan und den Einkauf

Verwendungs-Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der

Mitarbeiterführung sowie der Hygiene;

voraussetzungenZusatzausbildung gemäß § 13 der Oö. Alten-

und Pflegeheimverordnung 7. Diplomierte Gesundheits- und

Krankenschwester

AufgabenGehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege

nach dem GuKG

Verwendungs-

voraussetzungenFachkenntnisse auf Grund gesetzlich

vorgesehener Ausbildung 8. Zugeteilte/r Beamter/in des

Exekutivdienstes

AufgabenMitwirkung bei der Durchführung von behördlichen und

nicht-behördlichen Aufgaben

im eigenen und übertragenen Wirkungsbereich im Rahmen der

Aufgabenstellung

eines Gemeindewachkörpers oder einer Gemeindewache

Verwendungs-Grundausbildung für Exekutivbeamte;

voraussetzungenausreichende Grundkenntnisse in

verschiedenen Rechtsgebieten FUNKTIONSLAUFBAHN GD 15

1. Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in mit teilweiser

Referentenfunktion

AufgabenDurchführen von behördlichen, überwiegend

standardisierten Verwaltungsangelegen-

heiten sowie Durchführung von behördlichen, nicht

standardisierten Verwaltungs-

angelegenheiten (Referententätigkeit) im erheblichen Umfang

in Gemeinden bis

3.500 Einwohner

Verwendungs-

voraussetzungenerweitertes Fachwissen gegenüber der

Verwendung in der Funktionslaufbahn GD 16.3 2. Bauhofleiter/in /

Betriebsleiter/in

Aufgabenbetriebliche, wirtschaftliche und personelle Führung

des Bauhofes / Betriebes mit mehr

als 25 ständigen Mitarbeitern

Verwendungs-Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss;

voraussetzungenKenntnisse in der Mitarbeiterführung;

Meisterprüfung oder Absolvierung einer Baufachschule,

Bauhandwerkerschule oder

Werkmeisterschule 3. Bedienstete/r des gehobenen

medizinisch-technischen Dienstes

AufgabenTätigkeiten nach dem MTD-Gesetz

Verwendungs-

voraussetzungenerweiterte Fachkenntnisse auf Grund

gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz) 4.

Pflegegruppenverantwortliche/r

AufgabenPlanung und Durchführung einer fachgerechten Hilfe und

Betreuung von Personen

innerhalb einer Pflegegruppe mit mindestens 5 zugeteilten

Fachkräften

Verwendungs-Fachkenntnisse auf Grund der Ausbildung an einer

Schule für Gesundheits- und

voraussetzungenKrankenpflege; Weiterbildung in Geriatrie;

Kenntnisse in der Mitarbeiterführung 5. Dienstführende/r Beamter/in

des Exekutivdienstes

AufgabenDurchführung von behördlichen und nicht-behördlichen

Aufgaben im eigenen und über-

tragenen Wirkungsbereich im Rahmen der Aufgabenstellung

eines Gemeindewach-

körpers oder einer Gemeindewache

Verwendungs-Dienstausbildung für dienstführende Beamte des

Exekutivdienstes; Verhandlungs-

voraussetzungengeschick sowie mehrjährige Berufspraxis;

Erfahrung und Wissen in verschiedenen

Rechtsgebieten; hohe Flexibilität; Beherrschung von

Konfliktsituationen FUNKTIONSLAUFBAHN GD 14

1. Referent/in

AufgabenTätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und

Agrardienst; dazu gehört insbesondere

a)die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren,

das Erlassen von Verfahrens-

anordnungen sowie von Bescheiden, die einer

rechtlichen Würdigung des Sach-

verhalts bedürfen;

b)die Bearbeitung wenig standardisierter Anträge bzw.

Ansuchen oder

c)mit lit. a und b vergleichbare, wenig standardisierte

Tätigkeiten im hoheitlichen

oder privatwirtschaftlichen Bereich der Gemeinde.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des

gehobenen Verwaltungs- oder

Rechnungsdienstes gemäß den Dienstzweigen B/1 und B/2 der

Oö. Gemeindebeam-

ten-Dienstzweigeverordnung bzw. II. Teil lit. b Z. 10 Oö.

LVBV.

Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit

detailliertem Wissen im jeweili-

voraussetzungengen Bereich 2. Bedienstete/r des gehobenen

medizinisch-technischen Dienstes mit besonderen Aufgaben

AufgabenTätigkeiten nach dem MTD-Gesetz

Verwendungs-erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher

Vorschriften (MTD-Gesetz);

voraussetzungenbesondere Kenntnisse durch mindestens

dreijährige krankenhausspezifische

(berufsspezifische) Tätigkeit 3. Abfallberater/in

AufgabenDurchführung von Beratungen in abfallwirtschaftlichen

Angelegenheiten und Mitwir-

kung bei der Weiterentwicklung und Umsetzung von

Abfallwirtschaftskonzepten

Verwendungs-

voraussetzungenNiveau eines Absolventen einer höheren

Schule; Abfallberaterausbildung 4. Bauleiter/in

AufgabenAusschreibung und Aufsicht über die in Eigenregie oder

durch Fremdfirmen durchge-

führten Bauarbeiten anhand der vorgegebenen Baupläne;

fallweise Projektierung;

Verantwortung für die Einhaltung der projektgemäßen

Abwicklung einschließlich der

finanziellen Auswirkungen

Verwendungs-erweiterte Fachkenntnisse auf Grund des

Abschlusses einer höheren Schule (ohne

voraussetzungenBerufspraxis) oder einer Lehre (mit

mehrjähriger Berufspraxis) 5. Sicherheitstechniker/in

AufgabenTätigkeiten nach dem ASchG

Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer Höheren

technischen Lehranstalt sowie Qualifikation

voraussetzungennach dem ASchG 6. Küchenleiter/in in großen

Küchen

AufgabenLeitung von Küchen von Alten- und Pflegeheimen mit

jährlich über 70.000 Verpflegs-

tagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen;

Gewichtung: 1 Frühstücks-

portion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1

Abendessensportion = 2/6 VT);

Verantwortung für den Speiseplan einschließlich Diätkost

und den Einkauf

Verwendungs-Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der

Mitarbeiterführung; Kenntnisse über

voraussetzungenHygiene; Zusatzausbildung gemäß § 13 der Oö.

Alten- und Pflegeheimverordnung 7. Gruppenerzieher/in (insbesondere

in einem Kinder- und/oder Jugendwohnheim)

AufgabenPlanung, Übernahme und Durchführung von Betreuungs-

und Erziehungstätigkeiten,

insbesondere bei Kindern und Jugendlichen; Anleitung der

Erzieher

Verwendungs-Fachkenntnisse auf Grund einer Erzieherausbildung

nach dem II. Teil lit. b Z. 16

voraussetzungenOö. LVBV 8. Sozialarbeiter/in

AufgabenBetreuung und Beratung von Menschen mit besonderen

Bedürfnissen, drogen-

und/oder alkoholabhängigen Personen sowie von sonstigen

betreuungsbedürftigen

Personen

Verwendungs-Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder

eines einschlägigen Fachhoch-

voraussetzungenschulstudiums oder eine sonstige

gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. JWG 9.

Pflegedienstleiter/in (Alten- und Pflegeheim der Kategorie 1)

Aufgabenverantwortlicher Leiter des pflegerischen Bereiches

eines Alten- und Pflegeheims mit

50 bis 90 Heimplätzen;

Vorsorge für die erforderliche Hilfe und Betreuung im Sinn

einer ganzheitlichen Hilfe-

stellung

Verwendungs-Fachkenntnisse auf Grund der Ausbildung an einer

Schule für Gesundheits- und

voraussetzungenKrankenpflege; mehrjährige Berufserfahrung;

Kenntnisse in der Mitarbeiterführung;

Pflegedienstleiterausbildung gemäß § 15 der Oö. Alten- und

Pflegeheimverordnung 10. Leiter/in eines Gemeindewachkörpers

Aufgabenselbständige und eigenverantwortliche Leitung eines

Gemeindewachkörpers mit min-

destens 5 Beamten des Exekutivdienstes im Rahmen der

Zuständigkeiten

Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule;

Dienstausbildung für dienstfüh-

voraussetzungenrende Beamte des Exekutivdienstes; Führungs-

und Verhandlungsgeschick sowie

mehrjährige Berufspraxis als dienstführender Beamter des

Exekutivdienstes;

Erfahrung und Wissen in verschiedenen Rechtsgebieten; hohes

Maß an Flexibilität;

Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Beherrschung von

Konfliktsituationen FUNKTIONSLAUFBAHN GD 13

1. Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie VI)

AufgabenLeitung einer Abteilung (Gemeinden von 10.001 bis

15.000 Einwohner mit organisato-

rischer Eingliederung der Abteilung in eine

Geschäftsgruppe);

Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Abteilung (=

organisatorisch und sach-

gebietsmäßig zusammen gehörende Aufgabengruppe) mit

mindestens 3 zugeteilten

Bediensteten der GD 18 oder numerisch niedriger

Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit

mehrjähriger einschlägiger

voraussetzungenBerufspraxis und Kenntnisse in der

Mitarbeiterführung 2. Referent/in mit besonderer Funktion

AufgabenTätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und

Agrardienst; dazu gehört insbesondere

a)die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren,

Erlassen von Verfahrens-

anordnungen sowie von Bescheiden, die einer

rechtlichen Würdigung des Sach-

verhalts bedürfen,

b)die Bearbeitung von Anträgen bzw. Ansuchen oder

c)mit lit. a und b vergleichbare Tätigkeiten im

hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen

Bereich der Gemeinde.

Vorgesetztenfunktion oder weitgehend selbständige

regelmäßige Besorgung von Auf-

gaben, die über jene eines Referenten (GD 14) hinausgehen.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des

gehobenen Verwaltungs- oder

Rechnungsdienstes gemäß den Dienstzweigen B/1 und B/2 der

Oö. Gemeindebeam-

ten-Dienstzweigeverordnung bzw. II. Teil lit. b Z. 10 Oö.

LVBV.

Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule

sowie umfangreiches Fachwissen

voraussetzungendurch mehrjährige Berufspraxis;

erforderlichenfalls Kenntnisse in der Mitarbeiterführung 3. Leiter/in eines Alten- und Pflegeheims der Kategorie 1 (ohne Zentralverwalter)

AufgabenVerantwortlicher Leiter des wirtschaftlichen, administrativen und technischen Bereichs

eines Alten- und Pflegeheims mit 50 bis 90 Heimplätzen

Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger Berufserfahrung;

voraussetzungenKenntnisse in der Mitarbeiterführung;

Voraussetzungen nach § 12 der Oö. Alten- und

Pflegeheimverordnung 4. Pflegedienstleiter/in (Alten- und Pflegeheim der Kategorie 2)

AufgabenVerantwortlicher Leiter des pflegerischen Bereiches

eines Alten- und Pflegeheims ab

91 Heimplätze;

Vorsorge für die erforderliche Hilfe und Betreuung im Sinn

einer ganzheitlichen

Hilfestellung

Verwendungs-Fachkenntnisse auf Grund der Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und

voraussetzungenKrankenpflege; mehrjährige Berufserfahrung;

Kenntnisse in der Mitarbeiterführung;

Pflegedienstleiterausbildung gemäß § 15 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung 5. Verbandssekretär/in (Bezirksabfallverband)

AufgabenLeitung des Geschäftsbetriebes eines Bezirksabfallverbandes (Verband bis etwa

90.000 Einwohner)

Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule;

Abfallberaterausbildung;

voraussetzungenManagementkenntnisse; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung FUNKTIONSLAUFBAHN GD 12

Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen

voraussetzungendurch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung und Kenntnisse in der

Mitarbeiterführung 2. Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie V)

AufgabenLeitung einer Abteilung (Gemeinden von 7.001 bis 10.000 Einwohner);

Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Abteilung (= organisatorisch und

sachgebietsmäßig zusammen gehörende Aufgabengruppe) mit mindestens 3 zuge-

teilten Bediensteten der GD 18 oder numerisch niedriger

Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger

voraussetzungenBerufspraxis und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung 3. Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie VII)

AufgabenLeitung einer Abteilung (Gemeinden von 15.001 bis 22.000 Einwohner);

Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Abteilung (= organisatorisch und

sachgebietsmäßig zusammen gehörende Aufgabengruppe - organisatorische Ein-

gliederung der Abteilung in eine Geschäftsgruppe) mit

mindestens 3 zugeteilten

Bediensteten der GD 18 oder numerisch niedriger

Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger

voraussetzungenBerufspraxis und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung 4. Leiter/in eines Alten- und Pflegeheims der Kategorie 2 (ohne Zentralverwalter)

AufgabenVerantwortlicher Leiter des wirtschaftlichen, administrativen und technischen Bereichs

eines Alten- und Pflegeheims ab 91 Heimplätze

Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger Berufserfahrung;

voraussetzungenKenntnisse in der Mitarbeiterführung;

Voraussetzungen nach § 12 der Oö. Alten- und

Pflegeheimverordnung 5. Verbandssekretär/in (Bezirksabfallverband)

AufgabenLeitung des Geschäftsbetriebs eines Bezirksabfallverbands (Verband mit über

90.000 Einwohner)

Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule;

Abfallberaterausbildung;

voraussetzungenManagementkenntnisse; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung FUNKTIONSLAUFBAHN GD 11

Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen

voraussetzungendurch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung und Kenntnisse in der

Mitarbeiterführung 2. Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie VIII)

AufgabenLeitung einer Abteilung (Gemeinden über 22.000 Einwohner);

Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Abteilung (= organisatorisch und sach-

gebietsmäßig zusammen gehörende Aufgabengruppe - organisatorische Eingliede-

rung der Abteilung in eine Geschäftsgruppe) mit mindestens

3 zugeteilten Bedienste-

ten der GD 18 oder numerisch niedriger

Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger

voraussetzungenBerufspraxis und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung 3. Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VI)

AufgabenLeitung einer Geschäftsgruppe (Gemeinde von 10.001 bis 15.000 Einwohner);

Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Geschäftsgruppe (= organisatorisch

und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Abteilungen)

Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger

voraussetzungenBerufspraxis oder Absolvierung eines einschlägigen Universitätsstudiums; Kenntnisse

in der Mitarbeiterführung; hohes Maß an Flexibilität 4. Juristische/r, betriebswirtschaftliche/r, wissenschaftliche/r oder technische/r Referent/in

AufgabenWahrnehmung der rechtlichen, wirtschaftlichen,

wissenschaftlichen oder technischen

Aufgaben (Bescheide, Förderungsfälle, Studien, Bauplanungen, -abwicklungen), für die

Verwendungs-Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fach-

voraussetzungenhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung FUNKTIONSLAUFBAHN GD 10

Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen

voraussetzungendurch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung; Kenntnisse in der Mit-

arbeiterführung sowie Managementkenntnisse 2.

Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VII)

AufgabenLeitung einer Geschäftsgruppe (Gemeinde von 15.001 bis 22.000 Einwohner);

Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Geschäftsgruppe (= organisatorisch

und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Abteilungen)

Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger

voraussetzungenBerufspraxis oder Absolvierung eines einschlägigen Universitätsstudiums; Kenntnisse

in der Mitarbeiterführung; hohes Maß an Flexibilität FUNKTIONSLAUFBAHN GD 9

Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen

voraussetzungendurch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung oder Absolvierung

eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums (vorzugsweise der

Rechtswissenschaften); Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Management-

kenntnisse 2. Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VIII)

AufgabenLeitung einer Geschäftsgruppe (Gemeinde über 22.000 Einwohner);

Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Geschäftsgruppe (= organisatorisch

und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Abteilungen)

Verwendungs-Absolvierung eines einschlägigen Universitätsstudiums; Kenntnisse in der Mitarbeiter-

voraussetzungenführung; hohes Maß an Flexibilität FUNKTIONSLAUFBAHN GD 8

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie V

AufgabenLeitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 7.001 bis 10.000 Einwohner);

selbständige Führung des Dienstbetriebs des Gemeindeamts;

Sicherstellung der

Gemeindeverwaltung

Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen

voraussetzungendurch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung oder Absolvierung

eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums (vorzugsweise der

Rechtswissenschaften); Kenntnisse in der Mitarbeiterführung

sowie Management-

kenntnisse FUNKTIONSLAUFBAHN GD 7

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VI

AufgabenLeitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 10.001 bis 15.000 Einwohner);

Sicherstellung der Gemeindeverwaltung;

generelle Koordinierungsfunktion

Verwendungs-Absolvierung eines Universitätsstudiums im Sinn des § 37 Abs. 1 Oö. GemO 1990;

voraussetzungenumfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindever-

waltung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse FUNKTIONSLAUFBAHN GD 6

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VII

AufgabenLeitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 15.001 bis 22.000 Einwohner);

Sicherstellung der Gemeindeverwaltung;

generelle Koordinierungsfunktion

Verwendungs-Absolvierung eines Universitätsstudiums im Sinn des § 37 Abs. 1 Oö. GemO 1990;

voraussetzungenumfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindever-

waltung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse FUNKTIONSLAUFBAHN GD 5

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VIII

AufgabenLeitung eines Gemeindeamts (Gemeinde über 22.000 Einwohner);

Sicherstellung der Gemeindeverwaltung;

generelle Koordinierungsfunktion

Verwendungs-Absolvierung eines Universitätsstudiums im Sinn des § 37 Abs. 1 Oö. GemO 1990;

voraussetzungenumfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindever-

waltung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse