# Verordnung

# der Oö. Landesregierung betreffend die Umlegung und Umbenennung einer Landesstraße

Nr. 90

Verordnung

der Oö. Landesregierung betreffend die Umlegung und Umbenennung

einer Landesstraße

Auf Grund des § 11 Abs. 1 und 5 in Verbindung mit

§ 8 Abs. 1 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 44/2002, wird verordnet:

§ 1

Der bei km 11,365 (neu) von der bestehenden

Trasse nach Osten abzweigende, hierauf in gebogener Linienführung zuerst nach Nordosten und anschließend nach Südosten führende und bei km 12,366 (neu)

wieder in die bestehende Trasse einbindende, neu herzustellende Abschnitt der Lasberger Straße (Landesstraße Nr. 1471 laut Verzeichnis der Landesstraßen Oberösterreichs) im Gebiet der Marktgemeinde Lasberg wird dem Gemeingebrauch gewidmet und als Landesstraße eingereiht.

§ 2

(1) Der Abschnitt der Lasberger Straße (Landesstraße Nr. 1471) von km 11,365 (alt) bis km 12,017 (alt) wird

in Punkenhofer Straße (Landesstraße Nr. 1473 laut

Verzeichnis der Landesstraßen Oberösterreichs; von neu-km 0,000 bis

neu-km 0,652) umbenannt.

(2) Die Umbenennung (Abs. 1) wird wirksam, wenn der neu herzustellende Abschnitt der Lasberger Straße (§ 1) dem Verkehr übergeben wird.

§ 3

(1) Die Einreihung der Lasberger Straße von km 12,017 (alt) bis km 12,538 (alt) als Landesstraße wird aufgehoben.

(2) Die Aufhebung der Einreihung wird mit In-Kraft-Treten der Verordnung des Gemeinderats der Markt-gemeinde Lasberg über die Einreihung des im Abs. 1 bezeichneten Abschnitts als Gemeindestraße, frühes-tens mit der Verkehrsübergabe des neu herzustellenden Straßenabschnitts (§ 1) wirksam.

§ 4

Die genaue Lage der neuen und alten Trasse der Lasberger Straße und der neuen Trasse der Punkenhofer Straße ist aus dem Verordnungsplan im Maßstab 1 : 2.000 zu ersehen, der beim Amt der Oö. Landesregierung und beim Marktgemeindeamt Lasberg aufliegt.

§ 5

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiesl

Landeshauptmann-Stellvertreter