# Verordnung

# der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Dienst- und Naturalwohnungs-Verordnung geändert wird

Nr. 2

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Dienst- und Naturalwohnungs-Verordnung geändert wird

Auf Grund des § 43 Abs. 1 Oö. Gehaltsgesetz 2001, LGBl. Nr. 28, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 81/2002, und des § 24 Abs. 1 Oö. Landes-Gehaltsgesetz, LGBl. Nr. 8/1956, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 81/2002, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Festsetzung der Vergütung für Dienst- und Naturalwohnungen (Oö. Dienst- und Naturalwohnungs-Verordnung), LGBl. Nr. 47/1984, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 80/2002, wird wie folgt geändert:

"(4) Soweit sich bei der nach dieser Verordnung durchzuführenden Berechnung von Geldbeträgen Beträge ergeben, die einen halben Cent nicht übersteigen, sind diese auf den nächstniedrigeren ganzen Cent abzurunden, wenn sie jedoch einen halben Cent

übersteigen, auf den nächsthöheren ganzen Cent

aufzurunden."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer

Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Aichinger

Landesrat