# Verordnung

# der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung geändert wird

Nr. 28

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung geändert wird

Auf Grund des § 82 Abs. 2 Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001, LGBl. Nr. 48, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 152/2002, wird verordnet:

Artikel I

Die Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung, LGBl. Nr. 75/2001, wird wie folgt geändert:

In der als Anlage zur Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung angefügten "DIENSTZWEIGEORDNUNG DES GEMEINDEDIENSTES" wird im Dienstzweig Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 2 der für Wachebeamte der Grundstufe der Verwendungsgruppe W 2 nach einer im Exekutivdienst tatsächlich zurückgelegten Dienstzeit von 30 Jahren festgelegte

Amtstitel "Bezirksinspektor/Bezirksinspektorin" durch die Worte "Gruppeninspektor/Gruppeninspektorin" ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Ackerl

Landesrat