# Verordnung

# der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinde Thalheim bei Wels und der Gemeinde Steinhaus

Nr. 29

Verordnung

der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinde Thalheim bei Wels und der Gemeinde Steinhaus

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt

geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 82/2002, wird verordnet:

§ 1

(1) Die Grenzen der Marktgemeinde Thalheim bei Wels und der Gemeinde Steinhaus, politischer Bezirk Wels-Land, werden wie folgt geändert:

(2) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufs der Grenze zwischen der Marktgemeinde Thalheim bei Wels und der Gemeinde Steinhaus ist in der Anlage dargestellt.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(2) Die im § 1 Abs. 2 genannte Anlage wird gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes kundgemacht; sie ist während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei der Abteilung Gemeinden des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.

Für die Oö. Landesregierung:

Ackerl

Landesrat