# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Gemeinde-Gesundheitsüberwachungsverordnung geändert wird

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Gemeinde-Gesundheitsüberwachungsverordnung geändert wird

Nr. 32

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Gemeinde-Gesundheitsüberwachungsverordnung geändert wird

Auf Grund des § 37 Oö. Gemeindebediensteten-Schutzgesetz 1999 (Oö. GbSG), LGBl. Nr. 15/2000, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz in den Gemeinden und Gemeindeverbänden (Oö. Gemeinde-Gesundheitsüberwachungsverordnung - Oö. G-GÜV), LGBl. Nr. 114/2001, wird wie folgt geändert:

"Nachtarbeit

2 Jahre, für Bedienstete nach Vollendung des 50. Lebensjahres oder nach 10 Jahren Nachtarbeit 1 Jahr"

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Ackerl

Landesrat