# Landesverfassungsgesetz,

# mit dem das Oö. Landes-Verfassungsgesetz geändert wird (Oö. Landes-Verfassungsgesetz-Novelle 2003)

Nr. 40

Landesverfassungsgesetz,

mit dem das Oö. Landes-Verfassungsgesetz geändert wird

(Oö. Landes-Verfassungsgesetz-Novelle 2003)

Der Oö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Oö. Landes-Verfassungsgesetz, LGBl. Nr. 122/1991, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 4/2002, wird wie folgt geändert:

Artikel 16 Abs. 2 lautet:

"(2) Die Mitglieder des Landtags werden auf Grund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Verhältniswahlrechtes gewählt. Wahlberechtigt sind alle männlichen und weiblichen Landesbürger, die spätestens am Tag vor dem Wahltag das 18. Lebensjahr vollenden und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind."

Artikel II

Dieses Landesverfassungsgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.