# Verordnung

# der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Dezentralisierung der Neuaufnahmen in den Landesdienst aufgehoben wird

Nr. 63

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Dezentralisierung der Neuaufnahmen in den Landesdienst aufgehoben wird

Auf Grund des § 36 Abs. 4 des Oö. Objektivierungsgesetzes 1994, LGBl. Nr. 102, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 81/2002, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 14. Juni 1993 über die Dezentralisierung der Neuaufnahmen in den Landesdienst, LGBl. Nr. 58/1993, wird aufgehoben.

Artikel II

Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiesl

Landeshauptmann-Stellvertreter