# Kundmachung

# der Oö. Landesregierung über die Ausschreibung der Wahlen der Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen in den Städten mit eigenem Statut sowie in den übrigen Gemeinden

Nr. 70

Kundmachung

der Oö. Landesregierung über die Ausschreibung der Wahlen der Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen in den Städten mit eigenem Statut sowie in den übrigen Gemeinden

Die Wahlen der Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen in den Städten mit eigenem Statut sowie in den übrigen Gemeinden werden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Oö. Kommunalwahlordnung, LGBl. Nr. 81/1996, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 42/2003, in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und 3 des Landesverfassungsgesetzes über die Auflösung

des Landtags und die gemeinsame Durchführung der Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeister(innen)-

wahlen im Jahr 2003, LGBl. Nr. 43/2003, für

Sonntag, den 28. September 2003,

ausgeschrieben.

Als Stichtag wird der 20. Juni 2003 festgesetzt.

Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 18. Juni 2003.

Als Tag einer allfälligen engeren Wahl der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen in den Städten mit eigenem Statut und in den übrigen Gemeinden wird gemäß § 4 Abs. 2 der Oö. Kommunalwahlordnung Sonntag, der 12. Oktober 2003,

festgelegt.

Für die Oö. Landesregierung:

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Landesrat