# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert wird

Nr. 84

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Errichtung

von Tourismusverbänden geändert wird

Auf Grund der §§ 4a Abs. 3 und 31 Abs. 1 des Oö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, zuletzt

geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 12/2003, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 17/2003, wird wie folgt geändert:

Mühlviertler AlmKaltenbergUnter-

Liebenauweißenbach

Pierbach

Schönau im Mühlkreis

St. Georgen am Walde

St. Leonhard bei

Freistadt

Unterweißenbach

Weitersfelden

Artikel II

Die durch die Verordnung LGBl. Nr. 17/2003 errichteten Tourismusverbände "Mühlviertler Alm" und "St. Georgen am Walde" gelten als aufgelöst.

Artikel III

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Fill

Landesrat