# Verordnung

# der Oö. Landesregierung über den Höchstzinssatz der vom Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds gewährten Darlehen

Nr. 117

Verordnung

der Oö. Landesregierung über den Höchstzinssatz der vom Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds gewährten Darlehen

Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Landes-Wohnungs- und Siedlungsfondsgesetzes, LGBl. Nr. 57/1950, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 86/2002 wird

verordnet:

§ 1

Der Höchstzinssatz der vom Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds

gewährten Darlehen beträgt 4 %, soweit nicht ohnehin ein niedrigerer

Zinssatz festgesetzt wurde.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Dipl.-Ing. Haider

Landeshauptmann-Stellvertreter