# Verordnung

# des Landeshauptmanns von Oberösterreich betreffend die Öffnungszeit in Traun am 7. Oktober 2003

Nr. 120

Verordnung

des Landeshauptmanns von Oberösterreich betreffend die Öffnungszeit

in Traun am 7. Oktober 2003

Auf Grund des § 4 Abs. 2 und 5 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48, wird verordnet:

§ 1

Am Dienstag, 7. Oktober 2003, dürfen in der Stadt-gemeinde Traun die Verkaufsstellen bis 20.00 Uhr offen gehalten werden.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 7. Oktober 2003 in Kraft und mit Ablauf dieses Tages außer Kraft.

Für den Landeshauptmann:

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Landesrat